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Düsseldorf · Düsseldorfs prominentester Strafgefangener wird es noch eine Weile bleiben: Das Oberlandesgericht hat Helge Achenbachs Antrag auf vorzeitige Bewährung abgelehnt. Das Landgericht Kleve wollte den wegen Betrugs verurteilten Kunstberater noch vor der üblichen Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe im Dezember entlassen. Doch das OLG gab jetzt einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt. Dass sich Achenbach, der seit September 2016 als Freigänger nur noch nachts in die JVA Moers muss, "beanstandungsfrei verhalten" habe, reiche nicht für solche Milde aus, entschied der 2. Senat, schließlich habe Achenbach in seinem Prozess in Essen nur ein Teilgeständnis abgelegt und bei seinen Taten "große kriminelle Energie" an den Tag gelegt. Nicht zuletzt, heißt es in der Begründung, habe Achenbach keinen Versuch unternommen, sich wenigstens um eine Wiedergutmachung bei der Familie des verstorbenen Berthold Albrecht zu bemühen. Allein den Aldi-Nord-Erben hatte Achenbach bei Oldtimer- und Kunstgeschäften um mehr als 20 Millionen Euro betrogen. Das Oberlandesgericht bezweifelt deshalb, dass Achenbach , der inzwischen selbst malt und sein Comeback in der Kunstszene plant, "ernsthaft an einer Schadensregulierung interessiert sei und das Unrecht seiner Taten eingesehen habe".

Achenbach, dessen Firmen insolvent sind und dessen Besitz weitgehend von der Albrecht-Familie gepfändet wurde, bleibt noch mindestens bis Sommer in Haft. Immerhin darf er, wenn er sich an die Regeln hält, Freigänger bleiben. An den Feiertagen darf er vielleicht trotzdem raus. Schon voriges Jahr hatte der frisch geschiedene Achenbach Weihnachten bei Freunden verbracht. Stefani Geilhausen

(RP)
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