Angriff auf Unfallzeugin in Düsseldorf Anwalt nennt Haftstrafe völlig überzogen

Düsseldorf · Unmittelbar nach dem Urteil gegen einen Familienvater, der eine Zeugin nach einem Unfall in Düsseldorf schwer verletzt hatte, hat sein Verteidiger Berufung angekündigt. Bis zum Berufungsprozess soll der Verurteilte durch gutes Benehmen Pluspunkte sammeln.

 Vater und Großvater des angefahrenen Kindes bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Vater und Großvater des angefahrenen Kindes bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Foto: wuk

Als "völlig überzogen" hat der Verteidiger das Hafturteil des Amtsgerichts Düsseldorf gegen einen Familienvater (32) für einen brutalen Angriff auf eine Unfallzeugin kritisiert. Rechtsanwalt Nicolai Mameghani hat direkt nach dem Urteil des Richters bereits Berufung gegen die Entscheidung angekündigt. Immerhin sei der Familienvater, der am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden war, bisher völlig unbescholten gewesen.

Doch als dessen fünfjährige Tochter mittags im Mai 2017 an der Junkersstraße zwischen geparkten Autos auf die Fahrbahn lief, von einer Autofahrerin angefahren und leicht verletzt wurde, hat er laut Urteil einer Entlastungszeugin (50) der Unfallfahrerin noch auf der Straße wuchtig seine Faust ins Gesicht gerammt. Der Angeklagte hatte das vor dem Amtsgericht bestritten, er habe beim Herumfuchteln nach dem Unfall der Zeugin "im Schockreflex" mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen, "aber nicht gezielt". Die Frau aber erlitt dabei einen Bruch der Augenhöhle, musste sich operieren lassen.

Als Begründung für die Berufung führt der Anwalt im Gespräch mit unserer Redaktion auch den deutlich milderen Antrag der Staatsanwältin an, die ja schon mit einer Verurteilung des Schlägers zu sechs Monaten Bewährungsstrafe plus Zahlung von 1500 Euro an das Opfer zufrieden gewesen wäre. Der Richter allerdings hatte das Strafmaß verdreifacht — und zudem jede Chance auf Bewährung ausgeschlossen.

Anwalt Mameghani will nun versuchen, dass sein Mandant bis zur Berufungsverhandlung beim Landgericht, die wohl erst in einigen Monaten zu erwarten ist, Pluspunkte sammelt. So kündigte der Strafverteidiger am Freitag an, sein zur Haft verurteilter Mandant werde nun monatlich hundert Euro als Schmerzensgeld an die erheblich verletzte Unfallzeugin überweisen, zudem einen von der Staatsanwältin ebenfalls geforderten Anti-Aggressions-Kurs absolvieren.

Dadurch hofft Mameghani, dass der verurteilte Familienvater bis zur nächsten Verhandlung dann alle Voraussetzungen erfüllt, damit die Strafe für ihn reduziert und auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

(wuk)
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