Düsseldorf Düsseldorf arbeitet zu viel

Düsseldorf · thorsten.breitkopf @rheinische-post.de

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Offiziell arbeiten die meisten versicherungspflichtig Beschäftigten acht Stunden am Tag. Zehn Stunden sind die gesetzliche Obergrenze, und auch die ist nur zulässig, wenn an anderen Tagen eben weniger als acht Stunden gearbeitet wird. Und sie muss eine Ausnahme bleiben. Ansonsten begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit. Die Realität sieht vollkommen anders aus. Die arbeitnehmerfreundlich klingende Gleitzeit sorgt dafür, dass viele Beschäftigte viel mehr als die tariflich vereinbarten Stunden leisten, und zwar regelmäßig und ohne Überstundenausgleich. Besonders der oft gelobte Sektor der kleinen und mittleren Betriebe hat keine Arbeitszeiterfassung, und auch aus Angst vorm Chef arbeiten viele Mitarbeiter viel mehr Stunden, als vertraglich vereinbart ist. Das aber ist weder aus Sicht der Arbeitnehmer noch aus Sicht der Arbeitgeber sinnvoll. Es ist erwiesen, dass Menschen mit außergewöhnlich hoher Arbeitsdauer pro Tag viel wahrscheinlicher eine schwere Erkrankung erleiden. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter schützen.

(RP)
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