Urteil in Düsseldorf Axt-Angreifer kommt dauerhaft in geschlossene Psychiatrie

Düsseldorf · Im Prozess um den Amoklauf am Düsseldorfer Hauptbahnhof ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte wird dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Ein Gutachter hatte ihn für schuldunfähig erklärt.

Die Staatsanwaltschaft, die Anwälte der Nebenkläger und der Verteidiger des Angeklagten hatten in ihren Plädoyers unisono gefordert, dass der Mann dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Dem folgte das Gericht. Der Mann aus dem Kosovo stand wegen versuchten Totschlags in acht Fällen vor Gericht.

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: "Es handelt sich um einen kranken Menschen, der Hilfe bedarf." Weiter sagte der Vorsitzende, der Angeklagte sei aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen, nach seinen Ansichten zu handeln. Dem Mann sei während des Amoklaufs klar gewesen, dass er Unrecht tat. Dies zeige unter anderem die Tatsache, dass er sich von der Polizei erschießen lassen wollte.

Hauptbahnhof Düsseldorf nach Axt-Angriff abgeriegelt
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März 2017: Amok-Lauf am Düsseldorfer Hauptbahnhof

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Foto: Gerhard Berger

Ein Gutachter hatte zuvor ebenfalls die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik empfohlen. Der Angeklagte leide an paranoider Schizophrenie und sei deshalb nicht schuldfähig. In ihren Plädoyers hatten Anklage wie Verteidigung angegeben, die Allgemeinheit müsse vor dem Mann geschützt werden.

Der 37 Jahre alte Kosovare hatte am 9. März mehrere Menschen im Düsseldorfer Hauptbahnhof mit einer Axt teils schwer verletzt. Er soll schon längere Zeit psychische Probleme gehabt haben. Dem psychiatrischen Gutachter erzählte Fatmir H., er habe Stimmen gehört, die ihm befahlen: "Du musst jetzt einschlagen auf die Menschen, jetzt oder nie."

Weil die Polizei zunächst einen Terroranschlag nicht ausschließen konnte, wurde Großalarm ausgelöst. Überwachungskameras zeigen, wie schwer bewaffnete Polizisten auf den Bahnsteig stürmen. Der Hauptbahnhof wurde abgesperrt, Hunderte Reisende saßen in den Zügen fest.

Nach den Axt-Attacken war der Mann von einer Brücke gesprungen und hatte sich dabei selbst schwer verletzt. Insgesamt waren zehn Menschen bei dem Amoklauf verletzt worden. Einige Opfer schwebten mit Schädelbrüchen und gebrochenen Halswirbeln zeitweise in akuter Lebensgefahr.

In seiner Schlussrede sagte der Vorsitzende noch, dass der Kammer imponiert habe, wie ruhig die Nebenkläger, also die Opfer des Amoklaufes, vor Gericht aufgetreten waren. Dies sei ein Zeichen persönlicher Stärke, sagte der Richter.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa.

(wuk)
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