20 Millionen Euro Schaden Betrugsanklage gegen Betreiber der Gewerbe-Auskunftszentrale

Düsseldorf · Sie sollen Tausende Gewerbetreibende abgezockt haben: Den Betreibern der dubiosen "Gewerbe-Auskunftszentrale" droht nun ein Betrugsprozess. Sie könnten zu Haftstrafen verurteilt werden.

Den mutmaßlichen Drahtziehern hinter der bundesweit aktiven Gewerbe-Auskunftszentrale droht Gefängnis. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft habe Anklage gegen elf Männer und Frauen erhoben, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts am Montag und bestätigte damit Medienberichte. Den Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Der Schaden wird auf mehr als 20 Millionen Euro beziffert. Einige der Angeschuldigten bestreiten die Vorwürfe.

Sie sollen Tausende Gewerbetreibende in eine teure Abo-Falle gelockt haben. Einer der Angeklagten ist ein Rechtsanwalt, der zuletzt als Verteidiger von Islamisten in Erscheinung getreten war.

Eine Auswahl von 862 Fällen und Opfern haben die Ermittler nun in ihrer mehrere 100 Seiten starken Anklageschrift aufgeführt. 1138 Euro sollten die Gewerbetreibenden dafür nach Gerichtsangaben zahlen, dass sie zwei Jahre lang in einem Internet-Verzeichnis erscheinen. Die Polizei und Verbraucherschützer hatten bereits vor Jahren landauf, landab vor der Masche gewarnt.

Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, Auskunft zu geben: Behörden, Statistikämtern, Handelskammern. Wer die amtlich wirkenden Schreiben der Gewerbe-Auskunftszentrale dazu zählte, ausfüllte, unterschrieb und zurückschickte, sah sich saftigen Forderungen ausgesetzt.

Wer nicht zahlte, wurde mit erstinstanzlichen Urteilen auf seine vermeintlich aussichtslose Lage aufmerksam gemacht und mit einem Inkassoverfahren überzogen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Methoden der Zentrale bereits vor sechs Jahren als irreführend verboten.

"Das sah auf Umweltpapier aus wie vom Finanzamt oder von der IHK. Ich bin darauf reingefallen. Ein Eintrag in diesem vollkommen unnützen Internetportal soll 569 Euro kosten", berichtete ein Toningenieur damals am Rande des Verfahrens.

Die Betreiberin einer Kunstschule für Kinder in Meerbusch berichtete: "Das wirkte sehr amtlich und mehrere Informationen waren bereits voreingetragen. Ich habe das Formular nur ergänzt. Der Betrag war irgendwo auf der Rückseite mittendrin im winzigen Kleingedruckten. Mir war überhaupt nicht klar, dass ich einen Vertrag abschließe."

Auch wenn der aufmerksame Leser das Abonnement und seinen Preis im Kleingedruckten bemerken konnte, sei der Auftritt der Zentrale dennoch unlauter, weil auf Irreführung angelegt, befand das Oberlandesgericht damals. Das Angebot spekuliere aber klar auf den unaufmerksamen Leser.

Die Anwälte der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft, die das Geschäft betrieb, hatten vergeblich argumentiert, die Quote der Unaufmerksamen sei gering, das Angebot nicht irreführend. Es seien mehrere 10.000 Kunden im Bestand, hatten sie damals ausgeführt. Das Gericht muss nun über die Zulassung der Anklage zum Prozess entscheiden.

(lsa/lnw)
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