1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung Busfahrer wegen Belästigung einer Seniorin verurteilt

Düsseldorf · Ein Busfahrer der Rheinbahn ist am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er eine Seniorin sexuell belästigt haben soll.

Als "schäbig und ekelhaft" hat eine Staatsanwältin am Montag vor dem Amtsgericht den Umgang eines Busfahrers (32) mit einer 77-jährigen Rollstuhlfahrerin bezeichnet. Der Rheinbahn-Fahrer soll die behinderte Frau in der Linie 723 im November 2013 an einer Endhaltestelle am Südpark sexuell genötigt haben, indem er der Seniorin Nylonstrümpfe anzog, ihre Füße massierte und küsste und zuletzt seine Hose öffnete. Der Busfahrer leugnete das. Doch das Gericht war nach Anhörung der Seniorin von seiner Schuld überzeugt, verurteilte ihn zu 22 Monaten Bewährungsstrafe und 1.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer.

Für die alte Dame, die auf den Rollstuhl und wegen kleiner Rente auf Fahrten mit Bussen angewiesen ist, wird jener Samstag wohl unvergesslich bleiben. Damals wollte sie zum Südfriedhof, das Grab ihres Enkels besuchen, hielt den Angeklagten zunächst für einen hilfsbereiten Busfahrer. Er legte eine Rampe an, damit sie einsteigen konnte, doch zum Ziel brachte er sie nicht. Wegen eines Trödelmarkts führte seine Route an jenem Tag nur bis zum Südpark.

Als die Rentnerin das monierte, habe er (als alle anderen Fahrgäste schon weg waren) plötzlich Nylonstrümpfe zu ihr gebracht, die angeblich ein Fahrgast vergessen habe. Laut Anklage zog der Fahrer der wehrlosen Frau dann deren Stiefel und Socken aus, streifte die Nylons über ihre Füße, massierte ihre Zehen und drückte Küsse darauf.

Sie habe da Todesängste ausgestanden, beschrieb die Frau am Montag vor Gericht, zumal er noch seine Hose geöffnet, sich vor ihr entblößt habe. Sie habe befürchtet, er würde sie vergewaltigen oder ihr ein Messer in den Bauch stoßen. Als sie ihn trotzdem abwies, sei er in den hinteren Busbereich gegangen und habe sich selbst befriedigt. Das bestritt der Familienvater vor Gericht aber heftig. Er habe damals 15 Minuten auf der Toilette verbracht, erst danach mit dem Bus die Haltstelle wieder verlassen können. Einen Vorfall, wie von der 77-Jährigen geschildert, habe es nie gegeben.

Die Richter folgten aber der Aussage der alten Dame: "Wir sind überzeugt, dass es genau so passiert ist." Die Staatsanwältin ging weiter: "Der Angeklagte hat sich widerwärtig und abstoßend verhalten und eine missachtende Haltung bewiesen, wodurch die Frau wahnsinnig erniedrigt wurde!" Die Rheinbahn hatte ihn nach der Anzeige zunächst in den Innendienst versetzt, wo er zuletzt als Pförtner fungierte. Nach dem Urteil ist er am Dienstag suspendiert worden.

(wuk)
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