Düsseldorf Das geheime Leben des "Mordopfers"

Düsseldorf/Braunschweig · Eine 24-jährige Studentin verschwindet 1984 in Braunschweig spurlos, und ein Mann gibt später zu, sie getötet zu haben. Nach 31 Jahren taucht die in der Zwischenzeit auch für tot erklärte Frau allerdings wieder auf – die 55-Jährige lebte unter falschem Namen in Düsseldorf.

 Mit diesem Foto suchten die Ermittler nach der 1984 in Braunschweig verschwundenen Studentin Petra P. bei „Aktenzeichen XY ... ungelöst“.

Mit diesem Foto suchten die Ermittler nach der 1984 in Braunschweig verschwundenen Studentin Petra P. bei „Aktenzeichen XY ... ungelöst“.

Foto: screenshot youtube

Eine 24-jährige Studentin verschwindet 1984 in Braunschweig spurlos, und ein Mann gibt später zu, sie getötet zu haben. Nach 31 Jahren taucht die in der Zwischenzeit auch für tot erklärte Frau allerdings wieder auf — die 55-Jährige lebte unter falschem Namen in Düsseldorf.

"Das ist schon einmalig und sicherlich ein Fall für die Polizeigeschichte", sagt der Braunschweiger Polizeisprecher Joachim Grande. Der Ordner mit den Ermittlungsakten stand noch bei seinen Kollegen im Schrank, aber "wir klappen den Deckel jetzt zu". Viele Fragen bleiben aber.

Hat sie ihr Verschwinden geplant?

Ja. Wie sie den Beamten in der Befragung gestand, habe sie damals die Flucht aus der Familie gut vorbereitet. Sie hatte 4000 Mark beiseitegelegt und bereits eine Wohnung in Gelsenkirchen angemietet. Ihre Eltern waren im Urlaub, ihr Bruder erwartete sie in Wolfsburg zu seinem Geburtstag. Ihren Kommilitonen hatte sie den Schlüssel für ihre Studentenbude in Braunschweig gegeben und sie gebeten, sich um ihre Vögel zu kümmern. In Wolfsburg kam sie nie an. Einen Koffer hatte sie auch nicht mitgenommen.

Warum wurde sie für tot erklärt?

Die Polizei suchte nach der Vermissten, auch in der Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" wurde 1985 über sie berichtet. Die Ermittler befürchteten, dass sie ebenfalls Opfer eines Sexualstraftäters geworden war, der ein Jahr zuvor ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt und getötet hatte. Nach der Fernsehsendung wurde ein 19-Jähriger gefasst, der später auch die Tötung von Petra P. gestand, dann widerrief. Für die Tötung der 14-Jährigen wurde er zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt.

Das Amtsgericht Wolfsburg erklärte Petra P. 1989 für tot. Nach dem Verschollenheitsgesetz ist das für Angehörige erforderlich, um eine Lebensversicherung ausbezahlt zu bekommen oder ein Erbe antreten zu können. Laut Gesetz kann ein Vermisster nach zehn Jahren für tot erklärt werden. Kürzer ist die Frist, wenn jemand nach Gefahrensituationen verschollen ist. So kann ein Vermisster nach einem Schiffsuntergang nach sechs Monaten und nach einem Flugzeugabsturz nach drei Monaten für tot erklärt werden.

Wie konnte sie unerkannt bleiben?

Petra P. hat sich eine falsche Identität zugelegt, als Nachnamen wählte sie Schneider, einen Allerweltsnamen, wie die Polizei sagt. Petra P. ist offiziell nicht aufgetreten, sie hatte weder Bank- noch Versicherungskarten, keinen Führerschein oder andere Papiere. "Es ist schon kurios, dass so etwas in Deutschland, wo alles immer offiziell sein muss, möglich ist", sagt Grande. Sie habe alle Rechnungen wohl immer bar bezahlt und auch gearbeitet — schwarz. "Wo und was hat sie uns nicht gesagt, aber sie konnte davon leben."

Warum hat sich die Frau nach so langer Zeit offenbart?

Am 11. September wurde bei Petra P. in Düsseldorf-Friedrichstadt eingebrochen. Den Beamten vor Ort sagte sie, sie könne sich nur mit einem uralten Ausweis identifizieren und werde vermisst. Als sie ihre Identität offenbarte, sei sie "überrascht und erschrocken" gewesen, sagt Grande.

Mit welchen Konsequenzen hat die Frau zu rechnen?

Laut der Polizei mit keinen. Es sei das Recht eines Erwachsenen, sich aus seinem gewohnten Lebensraum zurückzuziehen, ohne andere darüber in Kenntnis zu setzen. Die Behörden haben das zu respektieren, ebenso wie die Angehörigen. "Das Verhalten der Frau ist nicht strafbar", betont Grande. Das Umgehen des Meldegesetzes sei eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings, so argumentieren Juristen, sei die jahrelange Schwarzarbeit auch als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dazu habe sie keine Angaben gemacht, sagt Grande, das müsse sie auch nicht als Beschuldigte.

Wie geht ihr Leben nun weiter?

Zunächst muss das Amtsgericht Wolfsburg Petra P. wieder für lebend erklären. Die Frau möchte weder in die Öffentlichkeit noch Kontakt mit ihrer Familie aufnehmen. Ihr Vater ist mittlerweile verstorben, die Mutter hoch betagt. Ihr Bruder und die Mutter seien "völlig schockiert" über die Nachricht. Sie sagen, sie würden sie mit offenen Armen aufnehmen, und haben der Polizei einen Brief übergeben. Petra P. sei zudem sehr gerührt gewesen, als sie von den Beamten erfahren hätte, dass ihr Vater, der bei VW gearbeitet hatte, mit Kollegen eine große Suchaktion nach ihr unternommen hatte. Was damals zum Kontaktabbruch geführt hat, liegt im Dunkeln. "Sie verneint, dass es sexuelle Übergriffe oder Gewalt gegeben hat, ihre Motivation hat sie uns nicht erklärt", sagt der Polizeisprecher. Petra P. müsse nun ihr Leben neu ordnen, ihr wurde von offizieller Seite auch Hilfe angeboten für die nun nötigen Behördengänge.

Was bedeutet dieser Fall für die Familien anderer Vermisster?

Für viele Angehörige wird dieser Braunschweiger Fall ein aufwühlendes Erlebnis sein, denn er weckt wieder Hoffnungen. "Je länger ein Mensch vermisst wird, desto unwahrscheinlicher wird es leider, dass er noch lebt", betont jedoch ein LKA-Sprecher. Der berühmteste Fall, der diese These widerlegt, sei allerdings Natascha Kampusch, die nach acht Jahren aus der Gewalt ihres Entführers floh. Und nun gebe es den Fall von Petra P.

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