Düsseldorf Diese Regeln gelten im Büro bei Hitze

Düsseldorf · Die Temperaturen in Düsseldorf sind seit dem Wochenende schwül und tropisch. Was im Urlaub toll ist, kann mit Schlips und Kragen im Büro zur Qual werden. Wir sagen, welche Pflichten Arbeitnehmer und -geber bei Hitze haben.

 Klebstoffexperte Thorsten Klomfass von der Firma Klomfass, Gierlings & Partner setzt in seinem Büro in der Altstadt auf Ventilatoren.

Klebstoffexperte Thorsten Klomfass von der Firma Klomfass, Gierlings & Partner setzt in seinem Büro in der Altstadt auf Ventilatoren.

Foto: Andreas Bretz

Eine teilweise drückende Hitze liegt in diesen Tagen über Düsseldorf und dem gesamten Rheinland. Viele Arbeitnehmer im Freien wie im Büro empfinden dieses Hochsommerwetter als Qual. Denn unklimatisierte Büros, zu wenig Wasser und auch direkte Sonneneinstrahlung können der Gesundheit schaden. Wie gehen Chefs oder Lehrer mit der Hitze um?

Wann gibt es in der Schule Hitzefrei? Die Regelung ist eine der konkretesten. Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Das regelt BASS 12 - 52 Nr. 1, Ziffer 4.5, also die "Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW". Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Bei weniger als 25 Grad Celsius ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.

Gibt es auch im Arbeitsleben einen Anspruch auf Hitzefrei? "Nein, das gibt es anders als in der Schule nicht", sagt Rechtsanwalt Alexander Jarre von der Unternehmerschaft Düsseldorf. Ein Arbeitnehmer dürfe nicht einfach nach Hause gehen, weil es ihm zu warm geworden ist an seinem Arbeitsplatz. Tut er es doch, begehe er eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung, die im Zweifel durch den Arbeitgeber auch geahndet werden könne, etwa in Form einer Abmahnung.

Wo ist geregelt, wie warm es am Arbeitsplatz maximal sein darf? "Das regelt die Arbeitsstättenrichtlinie", sagt Anwalt Jarre. Diese legt fest, dass Temperaturen im Arbeitsraum, also etwa im Büro, die Marke von 26 Grad nicht übersteigen sollten.

Heiße Mai-Tage in NRW
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Foto: dpa, frg axs

Was passiert, wenn die Marke von 26 Grad doch überschritten wird? Dann gibt es laut Jarre immer noch kein Hitzefrei. "Aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen trotz der hohen Temperaturen erträglich zu gestalten.

Welche Maßnahmen sind das? Das ist vielfältig. Möglich seien etwa bauliche Maßnahmen wie Sonnenschutz, Rollos oder Klima-Anlagen. Bei der Düsseldorfer Firma Klomfass, Gierlings & Partner, die ihre Büros nahe der Lambertuskirche haben, werden beispielsweise Kühlgeräte und Ventilatoren eingesetzt, die das Arbeiten tagsüber erträglicher machen sollen. Lüften hilft auch.

Gibt es Alternativen? Laut Jarre könnten Unternehmen in den Sommermonaten auch darüber nachdenken, die Arbeitszeiten den sehr hohen Temperaturen zur Mittags- und Nachmittagszeit anzupassen, also konkret den Arbeitsbeginn in die frühen Morgenstunden zu legen, wenn es noch nicht so heiß ist. "Eine Alternative in manchen Betrieben kann es auch sein, den Mitarbeitern zu ermöglichen, von Zuhause aus zu arbeiten", sagt Jarre. Man sollte auch darüber nachdenken, arbeitgeberseitig kalte Getränke zur Verfügung zu stellen.

Was ist mit der Kleiderordnung? Jarre rät Unternehmern, gegebenenfalls die Kleiderordnung an heißen Tagen zu lockern. Schlips und Kragen oder gar die Pflicht, eine Anzugjacke zu tragen seien eine unnötige Belastung an Tagen mit Außentemperaturen von mehr als 30 Grad.

Gibt es eine absolute Höchsttemperatur, ab der es etwa verboten ist, Menschen arbeiten zu lassen? Steigt die Temperatur auf mehr als 35 Grad, so ist der Raum als Arbeitsraum nicht mehr geeignet, heißt es von der Gewerkschaft IG Metall. Es sei denn, es werden Schutzmaßnahmen ähnlich wie bei Hitzearbeitsplätzen ergriffen - wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen. Das ist aber eher etwas für große Stahlbetriebe oder Hochöfen und nicht für Büros.

(tb.)
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