Doppelmord von Bilk Düsseldorfer Mordermittler unter Druck

Düsseldorf · In Gießen ist eine mutmaßliche Serientäterin angeklagt, die auch zwei Menschen in Düsseldorf getötet haben soll. Bisweilen scheint es, als stehe dort auch die Düsseldorfer Mordkommission vor Gericht, die den Doppelmord in Bilk zunächst nicht erkannte.

 Tuba S. mit ihren Verteidigern Bernd Scheske (l.) und Henning Cwik im Gießener Schwurgerichtssaal. Sie schweigt zu allen Vorwürfen.

Tuba S. mit ihren Verteidigern Bernd Scheske (l.) und Henning Cwik im Gießener Schwurgerichtssaal. Sie schweigt zu allen Vorwürfen.

Foto: Oliver Schepp

Die 5. große Strafkammer am Landgericht im mittelhessischen Gießen ist "fassungslos", der Staatsanwalt hörbar empört, wenn es um die Düsseldorfer Kripo geht. Genauer: Um die Mordkommission, die im Mai 2016 den Tod zweier Frauen in Bilk für eine Familientragödie ohne strafrechtliche Folgen hielt.

Angeklagt ist in Gießen die 36-jährige Tuba S., der die Staatsanwaltschaft drei Morde vorwirft. Zunächst hatte die Kripo Gießen nur wegen einer Tat gegen sie ermittelt: Im April soll sie in Gießen einen ehemaligen Nachbarn getötet haben. Den 79-jährigen ehemaligen Zauberkünstler hatte sie vor Jahren einmal bestohlen, war dafür verurteilt worden und hatte deshalb ihre Ausbildung als Krankenpflegerin abbrechen müssen. In ihrer Wohnung fanden die Gießener Ermittler am 24. Mai 2016 die EC-Karten von Jole G. und Sylvia F. aus Düsseldorf.

 In einer Wohnung an der Karolinger Straße geschah der Mord an den zwei Frauen.

In einer Wohnung an der Karolinger Straße geschah der Mord an den zwei Frauen.

Foto: Andreas Endermann

Im Glauben, bei ihrer Mordermittlung nebenbei einen Diebstahl geklärt zu haben, riefen die Fahnder in der NRW-Hauptstadt an — und erfuhren, dass die Inhaberinnen der Karten zwei Wochen zuvor tot aufgefunden worden waren. Bis zu dem EC-Kartenfund und der Entdeckung, dass auch bei Tuba S. sichergestellter Schmuck aus der Wohnung an der Karolingerstraße stammte, war die Kripo in Düsseldorf davon ausgegangen, dass die als depressiv geltende Sylvia F. ihre 86 Jahre alte Mutter mit einem Halstuch erdrosselt und sich mit Medikamenten vergiftet hatte.

Der so genannte erweiterter Suizid sei eine "Hypothese, die man haben kann", sagt der Staatsanwalt in Gießen. Aber er verstehe nicht, wie man "trotz vieler Hinweise, die dagegen sprechen, nicht mehr von dieser Hypothese herunter kommt." Zumal Angehörige schon früh Zweifel an der Theorie der Kripo angemeldet und darauf hingewiesen hatten, dass Wertsachen aus der Wohnung fehlten.

Sylvia F., die 58 Jahre alt gewordene Tochter von Jole G. war in einer Blutlache gefunden worden. Die Düsseldorfer Ermittler hatten gemutmaßt, sie sei unter dem Einfluss der tödlichen Tablettendosis gestürzt, habe sich dabei am Kopf verletzt. Dass ein Rechtsmediziner bei der Obduktion tags darauf "Hinweise auf Ersticken" und Gewalt festgestellt und zu weiteren Ermittlungen geraten hatte, war offenbar unbeachtet geblieben, auch der Bluterguss am Auge der Toten war fälschlich mit einem Sturz erklärt worden. "Man fällt doch nicht gleich um, wenn man Medikamente nimmt", hatte Regine Enders-Kunze, die Vorsitzende der Strafkammer kopfschüttelnd festgestellt, als ein Düsseldorfer Kriminaltechniker im Zeugenstand aussagte.

Er hatte die sehr ordentliche Wohnung fotografiert - und in der Küche, wo die Leichen lagen, blutgetränkte Kissen auf dem Boden, leere Geldbeutel auf dem Tisch und ein verzehrbereites Mittagessen, das offenbar die Tochter mitgebracht hatte. Stutzig habe ihn der Unterschied zur übrigen Wohnung nicht gemacht, er habe sich "auf die Ermittler verlassen". Die hatten auch angeordnet, keine Spuren zu sichern. Im Nachhinein sei das "natürlich nicht besonders toll" gewesen. Eine Nachbereitung des Einsatzes, für den sich im Prozess sogar der Psychiater interessiert, der eigentlich die Angeklagte begutachten soll, habe es dennoch nie gegeben.

Für die hessischen Ermittler ist schwer nachvollziehbar, dass die Kripo die Leichenschau am Fundort selbst übernahm. Das ist in NRW üblich, gehört auch zur Ausbildung. In Düsseldorf, hatte der Zeuge ausgesagt, entscheide der Sachbearbeiter von Fall zu Fall, ob ein Rechtsmediziner am Fundort nötig ist, ebenso über die Notwendigkeit einer Spurensicherung. In Hessen ist der Einsatz des Rechtsmediziners dagegen Pflicht. Auch für die Sicherung von Spuren - beispielsweise an den Fingernägeln - an einem Leichnam werden in den Bundesländern verschiedene Techniken benutzt.

Möglich, dass die unterschiedlichen Vorgehensweisen auch zu Differenzen zwischen den Ermittlern führten. Nachdem der Zusammenhang der Fälle klar geworden war, hatten sie nicht etwa zusammengearbeitet, sondern der Gießener Staatsanwalt hatte den Fall komplett an sich gezogen. Für den 12. Juni hat er nun "erhebliche Fragen" an den Leiter der Düsseldorfer Mordkommision angekündigt, der dann als Zeuge geladen ist.

(RP)
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