Düsseldorf Drei Männer vergewaltigen Dreijährigen

Düsseldorf · Drei Männer wurden vom Landgericht verurteilt. Der Hauptangeklagte muss acht Jahre in Haft.

Mit mehrjährigen Haftstrafen hat das Landgericht am Montag den vielfachen sexuellen Missbrauch und auch Vergewaltigungen von drei Männern an einem dreijährigen Nachbarsjungen geahndet. Die Angeklagten, die zwischen 37 und 79 Jahre alt sind und sich laut Anklage an dem Kind angeblich bis zu dessen fünftem Lebensjahr in einer Vielzahl von Fällen auf die widerlichste Weise vergangen hatten, sollen jeweils HIV-infiziert sein.

Gegen den 54-jährigen Hauptangeklagten, der einen Großteil der Vorwürfe gestanden hatte, verhänge die Kammer achteinhalb Jahre Haft. Sein langjähriger Lebensgefährte (37) erhielt zweieinhalb Jahre Haft, der mit 79 Jahren älteste Mittäter wurde mit zwei Jahren Bewährungsstrafe belegt.

Die Mutter des Jungen, die hier als Nebenklägerin auftrat, hat zusätzlich erwirkt, dass ihr heute sechsjähriger Sohn laut Richterspruch 5500 Euro Schmerzensgeld von den Verurteilten erhält. Außerdem müssen die Männer sämtliche Kosten für alle künftigen Schäden des Kindes übernehmen, was im Wesentlichen Therapiekosten betreffen dürfte.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer noch jede Bewährungsstrafe für das Trio ausgeschlossen und Haftstrafen zwischen drei Jahren und zehn Jahren beantragt. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist ungeklärt. Das Landgericht hatte die Fülle und das Ausmaß der Übergriffe der Angeklagten auf den kleinen Jungen von vornherein wohl als derart monströs eingestuft, dass Zuschauer in weiten Teilen der Verhandlung nicht zugelassen, sondern vor die Tür geschickt wurden.

Selbst die Begründung des Urteils, bei der eine Vielzahl von Tatdetails nochmal zur Sprache kam, war nicht öffentlich. Nach RP-Informationen hatten die Angeklagten den Jungen, der zunächst in ihrer Nachbarschaft wohnte, mit Zustimmung seiner Eltern zeitweise beaufsichtigt und ihn mit Spiel und Spaß für sich eingenommen. Später durfte das Kind sogar bei den beiden jüngeren Angeklagten übernachten. Dabei ist der Junge aber bereits vielfach und in widerwärtigster Weise missbraucht - und immer wieder gefilmt worden.

Das änderte sich auch nicht, als das angeklagte Männer-Paar in eine andere Wohnung im Großraum Düsseldorf umgezogen war. Die Eltern des Opfers wurden erst hellhörig, als das Kind sich immer auffälliger verhielt. Nach unseren Recherchen wurden beim Hauptangeklagten später mehr als eine halbe Millionen kinderpornografischer Darstellungen in Fotos und Filmen beschlagnahmt.

(wuk)
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