Urteil in Düsseldorf "Dügida" darf am Hauptbahnhof demonstrieren

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht gibt der "Dügida"-Anmelderin Recht: Die Polizei darf weder die Strecke der Demonstration am Montagabend in Düsseldorf verkürzen noch eine Zwischenkundgebung untersagen. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster stützte die Eilentscheidung.

"Dügida" in Düsseldorf: 5500 Menschen bei Gegendemo
21 Bilder

5500 Menschen protestieren gegen "Dügida" in Düsseldorf

21 Bilder

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat der Anmelderin der "Dügida"-Demonstration, Melanie Dittmer (Pro NRW), Recht gegeben und die Auflagen der Polizei kassiert. Per Eilverfahren entschied die 18. Kammer, dass die Versammlung am Montagabend ihren angemeldeten und geplanten Weg nehmen und die Zwischenkundgebung stattfinden darf. Das bedeutet, dass sich die Teilnehmer auf der Bismarckstraße/ Ecke Konrad-Adenauer-Platz am Hauptbahnhof treffen und über die Karlstraße bis kurz vor die Berliner Allee ziehen dürfen.

Eine fühlbare Beeinträchtigung von Gewerbetreibenden sei angesichts des Veranstaltungszeitpunkts nicht erkennbar, heißt es zur Begründung der Entscheidung. Einschränkungen des Verkehrs seien mit Blick auf den hohen Rang des betroffenen Grundrechts der Versammlungsfreiheit hinzunehmen, zumal die Nahverkehrsbetriebe bereits entsprechende Planungen für eine Umleitung des Personennahverkehrs durchgeführt hätten. Ein etwaiges gewaltsames Vorgehen von Gegendemonstranten sei strafbares Unrecht und von der Polizei zu verhindern sowie gegebenenfalls zu verfolgen.

 Das Polizeipräsidium Düsseldorf darf den Weg nicht durch eine Auflage verkürzen.

Das Polizeipräsidium Düsseldorf darf den Weg nicht durch eine Auflage verkürzen.

Foto: dpa, fdt

Auch das Oberverwaltungsgericht Münster stützte am Montagabend die Eilentscheidung der Düsseldorfer Richter. Die Beschwerde der Polizei wurde zurückgewiesen. Die Polizei hatte argumentiert, der verkürzte Zugweg sei aus Sicherheitsgründen notwendig. Dies sahen die Richter in Münster nicht als "hinreichend dargetan" an. Der Beschluss wurde kurz nach 18.30 Uhr veröffentlicht, dem Beginn der Dügida-Kundgebung.

Die Polizei hatte am Freitag für den Aufzug mehrere Auflagen erteilt, nachdem mit der Anmelderin in mehreren Vorgesprächen kein Konsens erzielt worden war. Die Teilnehmer sollten sich demnach auf der Bismarckstraße versammeln. Zudem wollte die Polizei die Strecke verkürzen: Der Aufzug der Gruppe soll nur bis Stresemannplatz führen und nicht weiter zur Berliner Allee.

Dritte Auflage: Es soll keine Zwischenkundgebung auf der Strecke geben. Die Polizei hatte die Auflagen damit begründet, dass die ursprünglich angemeldete Route die Rechte anderer erheblich beeinträchtigt, insbesondere die von Verkehrsteilnehmern und Gewerbetreibenden rund um den Bahnhof. Beim vergangenen "Dügida"-Aufzug war der Bahnhof für Stunden blockiert gewesen. Gegen den am Montag ergangenen Beschluss steht die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster offen.

Drei Gegendemonstrationen angemeldet

Thomas Beckmann: Mit dem Cello gegen "Dügida" in Düsseldorf
6 Bilder

Mit dem Cello gegen "Dügida"

6 Bilder
Foto: Rolf Purpar

Die "Dügida"-Teilnehmer wollen sich am Montagabend um 18.30 Uhr versammeln. Drei Gegendemonstrationen sind angemeldet. Bei der von einem breiten Bündnis getragenen Gegenkundgebung des "Düsseldorfer Appells" spricht unter anderem NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Die Kundgebung findet auf der Friedrich-Ebert-Straße statt, in Höhe DGB-Haus.

Außerdem ruft das linke Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer" auf (Mintropstraße/Harkortstraße) zu einer Gegenkundgebung auf, ein Politiker der Piratenpartei hat zudem eine Versammlung am Bahnhof auf Höhe der Alten Paketpost angemeldet.

Die Rheinbahn kann wegen der Demonstrationen ab etwa 17 Uhr den Hauptbahnhof weder mit Straßenbahnen noch mit Bussen anfahren. Es gibt Umleitungen und Ausfälle.

(arl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort