Betrugsprozess in Düsseldorf Ex-VHS-Buchhalterin muss fast drei Jahre ins Gefängnis

Düsseldorf · Eine ehemalige Buchhalterin des VHS-Landesverbandes ist wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Richter verhängte damit eine härtere Strafe, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Sie muss ins Gefängnis. Dieses Urteil des Landgerichts traf eine Ende 2013 fristlos entlassene Buchhalterin des NRW-Landesverbandes der Volkshochschulen (VHS) am Montag wohl überraschend. Trotz 420 fingierter Überweisungen von VHS-Geldern auf eigene Konten mit einem Gesamtschaden von mehr als 700.000 Euro hatte sogar die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe für die 51-Jährige beantragt. Aber die Strafkammer urteilte härter. Sie verhängte zwei Jahre, elf Monate Haft gegen die geständige Frau. Ihr mit angeklagter Ehemann (47) wurde freigesprochen, kann die minderjährige Tochter weiter betreuen.

Mindestens fünf Jahre lang hatte die Buchhalterin die eklatanten Lücken im Kontrollsystem des VHS-Landesverbandes schamlos für sich ausgenutzt. Das gab sie bei Prozessbeginn zu. Bis ihr Aderlass bei einer Sonderprüfung Ende 2013 doch mal auffiel, hatte sie über 400 Überweisungen auf eigene Konten umgeleitet, auch Steuerschulden für ihr Kosmetik- und Nagelstudio in Dortmund beglichen und den Brötchen-Service ihres Ehemannes über Wasser gehalten.

Angeklagt der Beihilfe zur Untreue, hatte der Mann aber versichert, auch er habe alle finanziellen Dinge blindlings seiner Frau überlassen - und sei an deren Buchungstricks nie beteiligt gewesen. "Das war nicht zu widerlegen", so die Richter, sprachen ihn daher frei.

Seine Frau muss trotz des milden Strafantrags der Staatsanwältin jetzt aber hinter Gitter. Schon die Höhe des Schadens und die lange Tatzeit können "in keinem Fall zu einer bewährungsfähigen Strafe führen", so das Gericht.

Zwar sei der Buchhalterin durch "organisatorisches Totalversagen" über Jahre hinweg der permanente Griff in die VHS-Kassen "sehr leicht gemacht worden". Diese schweren Kontroll-Versäumnisse hatten letztlich zwei Spitzenmanager der VHS den Job gekostet. Die Richter befanden auch: Ohne das Geständnis der Frau hätte deren Strafe "ein bis zwei Jahre höher" ausfallen können.

Die Verhängung der Haftstrafe nahm die 51-Jährige mit hängendem Kopf entgegen, das Gesicht hinter einem dichten Vorhang langer Haare verborgen. Im Schlusssatz fügte der Vorsitzende Richter mit Blick zu ihr aber an: "Richten heißt manchmal auch aufrichten: Das Leben geht weiter." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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