Urteil in Düsseldorf Pauls Entführer muss dauerhaft in die Psychiatrie

Düsseldorf · Der 35-Jährige, der im Juni einen 12-jährigen Jungen aus der Schweiz nach Düsseldorf gelockt und ihn tagelang in seiner Wohnung missbraucht hat, ist am Freitag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete das Gericht eine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

 Der 35-Jährige muss bis auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie. (hier bei Prozessauftakt am 2. Dezember 2016)

Der 35-Jährige muss bis auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie. (hier bei Prozessauftakt am 2. Dezember 2016)

Foto: Kannegießer

Für fünf Jahre muss der Koch wegen vielfachen und schweren sexuellen Missbrauchs des Jungen ins Gefängnis und soll danach auf unbestimmter Zeit in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik behandelt werden. Auch steht dem Opfer "ein angemessenes Schmerzensgeld" zu, dessen Höhe aber nicht beziffert wurde. So urteilte am Freitag das Düsseldorfer Landgericht in dem ungewöhnlichen Fall und hat damit scharfe Kritik des Opfer-Anwalts auf sich gezogen. Zumal auch die Staatsanwältin in dem über weite Strecken (mit Rücksicht auf die Interessen des Opfers, aber auch des Täters) nicht öffentlich geführten Prozess eine Haftstrafe von zehn Jahren für den geständigen Koch beantragt hatte.

Spezialeinheit der Polizei befreite Jungen

Er hatte das Opfer über das Internet-Spiel Minecraft kennengelernt, war dann in die Schweiz gereist und hatte das Kind überredet, ihn mit Bussen und Bahnen nach Düsseldorf in seine Wohnung zu begleiten. Erst eine Woche später gelang es einer Spezialeinheit der Polizei, das Kind aus der Wohnung wieder zu befreien. Wolfgang Steffen, der als Nebenkläger-Anwalt die Interessen des Jungen und dessen Eltern vertrat, kritisierte, dass die Düsseldorfer Jugendschutzkammer im Verfahren hinter verschlossenen Türen alle erdenklichen Umstände zugunsten des 35-Jährigen gewertet, "die Belange des Opfers aber nicht ausreichend berücksichtigt" habe. Steffen hält das für "rechtsfehlerhaft". Er hatte zudem 50.000 Euro als Schmerzenzgeld für den missbrauchten Jungen geltend gemacht. Stattdessen hat die Kammer eine Schmerzensgeldforderung des Kindes gegen seinen Peiniger nur "dem Grunde nach" zugesprochen, eine Höhe aber nicht genannt.

Zudem soll ein Gutachter dem offenbar pädophilen Angeklagten (bei dem zusätzlich hunderte kinder- und jugendpornografischer Schriften und Dateien entdeckt wurden) eine hohe Gefährlichkeit attestiert haben, was nun zur Unterbringung des Kochs in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik führte. Doch zunächst wird der 35-Jährige bis zur Rechtskraft des Urteils in U-Haft bleiben, soll danach die fünfjährige Haftstrafe verbüßen und erst anschließend psychiatrisch behandelt werden.

Anwalt vertritt weitere Opfer des Angeklagten

Opfer-Anwalt Steffen berichtete zudem am Rande des Urteils, dass er aktuell zwei weitere Opfer dieses Kochs vertrete, eine junge Frau und einen geistig behinderten jungen Mann, die beide angeblich schon vor Jahren von dem 35-Jährigen missbraucht worden sein sollen. Anwalt Steffen will deshalb nicht hinnehmen, dass daraus resultierende, weitere Verfahren gegen den Koch im Hinblick auf die gestrige Verurteilung eingestellt werden könnten.

Alles andere als zusätzliche Prozesse wegen dieser länger zurückliegenden Vorwürfe sei "nicht vertretbar", so der Opfer-Anwalt. Ob die Staatsanwaltschaft das gestrige Urteil des Landgerichts allerdings per Revision anfechten wird, ist noch ungeklärt.

(siev/wuk/lnw)
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