Düsseldorf Entscheidung über Achenbach-Prozess diese Woche

Düsseldorf · Um Mitternacht lief die Antwort-Frist für die Strafverteidiger ab, die Verhandlung könnte in zwei Wochen beginnen.

Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach
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Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach

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Foto: Endermann, Andreas

Der 9. Dezember ist der Tag, der im Fall des inhaftierten Kunstberaters Helge Achenbach eine wichtige Rolle spielt. An diesem Tag sitzt der Düsseldorfer sechs Monate in Untersuchungshaft, das Gesetz schreibt für diesen Zeitpunkt eine Haftprüfung vor.

Die Zeichen mehren sich, dass das Landgericht Essen bis dahin das Hauptverfahren eröffnet und damit die Prüfung weitgehend überflüssig macht. Die bisherige Begründung für die U-Haft lautet Fluchtgefahr. Diese wird durch einen eröffneten Strafprozess in aller Regel noch höher eingestuft. Die Entscheidung des Gerichts wird diese Woche erwartet.

Ausgangspunkt dafür ist der Ablauf der Frist für Achenbachs Anwalt um Mitternacht. Der Strafverteidiger konnte bis dahin seine Stellungnahme zur Anklageschrift abgeben. Die zuständige Kammer im Landgericht entscheidet "zeitnah", das heißt in aller Regel innerhalb weniger Tage, ob sie die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Diese Entscheidung wird allen Prozessbeteiligten zugestellt, voraussichtlich bis Ende der Woche. Anschließend macht das Gericht seine Entscheidung öffentlich. Dies wird nach jetzigem Stand Anfang nächster Woche der Fall sein. Der erste Verhandlungstag wird dann wahrscheinlich bis zum 9. Dezember stattfinden.

Achenbach wird Betrug in Millionenhöhe vorgeworfen. Der Kunstvermittler soll dem Aldi-Erben Berthold Albrecht nach Schätzungen 20 Millionen Euro zu viel in Rechnung gestellt haben, indem er die Einkaufspreise für von ihm ermittelte Kunstwerke und Oldtimer zu hoch ansetzte. Die Höchststrafe für Betrug liegt bei zehn Jahren Haft. Das Zivilverfahren im Fall Achenbach ist bereits am 11. November eröffnet worden. Darin geht es vor dem Landgericht um die Millionenforderung der Aldi-Erben.

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