Düsseldorf Freispruch für Polizisten bestätigt

Düsseldorf · Der Freispruch für einen 58-jährigen Hauptkommissar, dem die Vergewaltigung eines 25-jährigen Mannes auf der Polizeiwache Oberbilk vorgeworfen worden war, ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und damit die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen.

Im April 2013 war ein 25-Jähriger auf der Wache erschienen, um den Diebstahl eines Fahrrades zu melden.

Im April 2013 war ein 25-Jähriger auf der Wache erschienen, um den Diebstahl eines Fahrrades zu melden.

Foto: Bußkamp, Thomas

Die Anklägerin war von der Schuld des Polizisten überzeugt gewesen, hatte vier Jahre Haft gefordert. Das Landgericht sprach den Beamten im August 2014 jedoch frei — aus Mangel an Beweisen.

Im April 2013 war ein 25-Jähriger auf der Wache erschienen, um den Diebstahl eines Fahrrades zu melden. Im Polizeicomputer fand sich aber auch ein Vermerk über 25-Jährigen selbst — und das soll der Beamte, der damals allein auf der Wache war, ausgenutzt haben. Er soll dem Besucher angedroht haben, er würde bei einem Fluchtversuch seine Waffe benutzen. Angeblich in Panik, so die ursprüngliche Anklage, habe der 25-Jährige dann den Oralverkehr bei dem Polizisten ausgeführt. Als Nebenkläger im Prozess pochte der Mann ebenfalls auf eine Verurteilung des Beamten.

Das Gericht kam aber zum Freispruch. Es könne sein, so das Urteil, dass die Männer einvernehmlichen Sex hatten, zumal es bei beiden DNA-Spuren im Intimbereich gab. Für Drohungen des Polizisten, der alle Vorwürfe von sich wies, sah das Gericht aber keine Beweise. Gestützt wurde das Urteil auch auf das Gutachten einer Psychologin, die Widersprüche in den Vorwürfen des 25-Jährigen aufgedeckt hatte.

Mit der Revision beim BGH wollten Staatsanwältin und Nebenkläger diesen Freispruch nun kippen. Das ist nicht gelungen. Der Senat hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, der Freispruch für den Polizisten ist damit unanfechtbar. Der Beamte war bereits seit der Anzeige des 25-Jährigen nicht mehr auf dieser Wache eingesetzt.

(wuk)
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