Düsseldorf Geldstrafe wegen falscher Altersangabe im Asylverfahren

Düsseldorf · Mit lautem Ja bestätigte ein 31-Jähriger aus Nigeria am Donnerstag vor dem Amtsgericht sein Geburtsdatum. Damit hatte er zugegeben, dass er sich bei der Einreise 2012 um zwölf Jahre jünger gemacht und sich seine Unterbringung nach dem Status als minderjähriger Flüchtling erschlichen hatte.

Damals gab er sich als 16-Jähriger aus. Bekannte hätten ihm geraten, bei der Einreise seinen nigerianischen Pass zu verstecken, um nicht zurückgeschickt zu werden, sagte er im Prozess wegen Verletzung des Aufenthaltsgesetzes. Immerhin hat er durch seine künstliche Verjüngung mehr als anderthalb Jahre lang zu Unrecht Jugendhilfe im Wert von 86.000 Euro erhalten. Für den vermeintlich unbegleiteten Minderjährigen hatte nämlich seinerzeit das Jugendamt die Vormundschaft und ihn im Liddy-Dörr-Haus der Kaiserswerther Diakonie untergebracht.

Wie diese Betreuungskosten für ihn zusammen gekommen sein könnten, "weiß ich auch nicht. Ich bekam Unterkunft und konnte zur Schule gehen", übersetzte eine Dolmetscherin aus dem Englischen. Und warum der Angeklagte, der als Beruf jetzt "Unternehmer" angibt, bei der Geburt des ersten Kindes (von inzwischen zwei) beim Standesamt im August 2013 doch seinen echten nigerianischen Pass zückte, den Schwindel damit offenbarte?

Er habe nicht gewusst, wie er sich richtig verhalten solle, um die Vaterschaft formell anzuerkennen. Und überhaupt: "Wenn ich gewusst hätte, dass mich das Verstecken des Reisepasses jetzt vor Gericht bringt, hätte ich das nicht gemacht."

Bei einem Mann, der über kaum ein Einkommen verfügt, nun zwei Kinder hat und weiterhin als Asylbewerber geduldet wird, fanden Staatsanwalt und das Gericht eine Geldstrafe von 900 Euro das passende Urteil. Das Gericht machte allerdings auch klar: Wenn er nicht zahlen könne, müsse er ersatzweise für neunzig Tage in Haft.

Im Urteil hieß es weiter: Der Angeklagte habe seit seiner Ankunft "alle belogen". Das sei ein "schlechter Start in einem Land, in dem man sich ein besseres Leben erwartet", so die Richterin. Zudem habe er mit seinem Datenschwindel auch "alle Landsleute, die sich zu Recht hier aufhalten", in ein schlechtes Licht gerückt.

(RP)
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