Aufruf zu "Dügida"-Gegendemo Gericht: "Geisel gefährdet Rechtsfrieden"

Düsseldorf · Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhebt schwere Vorwürfe gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel. Dieser hatte zur Teilnahme an der "Dügida"-Gegendemo aufgerufen. Am Montag finden neue Kundgebungen statt.

 Oberbürgermeister Thomas Geisel auf der Demonstration gegen "Dügida" mit Landtagspräsidentin Carina Gödecke, der Düsseldorfer DGB-Chefin Sigrid Wolf und Henrike Tetz, Superintendentin des evangelischen Kirchenkreises (v.l.).

Oberbürgermeister Thomas Geisel auf der Demonstration gegen "Dügida" mit Landtagspräsidentin Carina Gödecke, der Düsseldorfer DGB-Chefin Sigrid Wolf und Henrike Tetz, Superintendentin des evangelischen Kirchenkreises (v.l.).

Foto: Schaller,Bernd

Dann soll jedoch das Licht im Rathaus anbleiben.

Oberbürgermeister Thomas Geisel hat mit seinem Verhalten anlässlich der "Dügida"-Demo eine bundesweite Debatte ausgelöst. Vom Präsidenten des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts kommt jetzt deutliche Kritik. "Wenn ein Amtsträger wie Herr Geisel sich so verhält, ist das ein falsches Signal. Er gefährdet den Rechtsfrieden." Der Jurist meint, Geisel gehe "ans Eingemachte unseres Rechtsstaats", die Bedeutung seines Handelns "geht weit über den Einzelfall hinaus".

Geisel hatte vorige Woche auf der städtischen Internetseite zur Teilnahme an der Gegendemo aufgerufen sowie Firmen und Privatleute animiert, ihre Gebäude zu verdunkeln — und dies auch für das Rathaus angekündigt. Geisel blieb bei seiner Haltung, als das Verwaltungsgericht Düsseldorf ihn in seiner Eilentscheidung am Freitagabend anwies, dies sein zu lassen. Das Licht im Rathaus sei seine "Kanne Bier", sagte Geisel am Samstag der RP. Während das Stadtoberhaupt in weiten Teilen der Bevölkerung dafür Sympathie erntete, kommen vom Verwaltungsgericht regelrechte Ohrfeigen. Am Montag habe man von einer Vollstreckung des Entscheids und einem Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro nur abgesehen, weil der Spruch des Oberverwaltungsgerichts kurz bevorstand. Der FAZ sagte Heusch: "Dieser Rechtsungehorsam ist beschämend." Nun heißt es, dass bei der kommenden Demo am Montag das Rathaus erleuchtet bleiben soll.

Geisel und sein Sprecher Dieter Schneider-Bichel hatten auf andere Städte wie Köln, Dresden und Hannover verwiesen, wo Amtskollegen ähnliche Aufrufe gestartet hatten. Für Heusch kein Argument: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Er sieht selbst die Worte der Bundeskanzlerin in ihrer Neujahrsrede zu "Pegida"-Demonstrationen kritisch. "Unser Gemeinwesen verliert an Freiheit, wenn der Staat entscheidet, zu welcher Demo man gehen soll." Die Meinungsbildung solle im staatsfreien Raum stattfinden, sagt Heusch. Er erhalte Zuspruch von Richtern aus der ganzen Republik.

Geisel erwidert, er habe nie erklärt, dass ihm der Beschluss des Verwaltungsgerichts gleichgültig sei. "So wurde die städtische Internetseite aktualisiert." Seinen Aufruf verteidigt Geisel, weil in seinen Augen das "Neutralitätsgebot einen Vertreter der öffentlichen Gewalt nicht daran hindern kann, eine Auffassung öffentlich zu äußern, die lediglich grundlegende Werte und Prinzipien unserer grundgesetzlichen Ordnung proklamiert".

Thomas Beckmann: Mit dem Cello gegen "Dügida" in Düsseldorf
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Mit dem Cello gegen "Dügida"

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Foto: Rolf Purpar

Das überparteiliche Bündnis "Düsseldorfer Appell" ruft für Montagabend wieder zu einer Gegenkundgebung auf der Friedrich-Ebert-Straße auf. "Gleiche Stelle, gleiche Welle", sagt Organisator Volker Neupert. Gegen den Aufzug von "Dügida" vor dem Hauptbahnhof wurden auch weitere Gegendemonstrationen angemeldet. Ein linkes Bündnis kündigte an, die Zufahrtswege für die "Dügida"-Teilnehmer blockieren zu wollen, auch die Piraten haben eine Versammlung angemeldet. Es drohen massive Probleme im Berufsverkehr.

(RP)
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