Düsseldorf Gericht weist Klage im neuen Feuerwehrstreit ab

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitagmittag die Klage eines Feuerwehrbeamten abgewiesen, der für Überstunden, die er von 2007 bis 2013 geleistet hat, nachträglich eine höhere Bezahlung verlangt hat.

Düsseldorf: Chronik des Feuerwehr-Streits 2013
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Foto: Reichartz,Hans-Peter

Eine von allen Feuerwehrleuten unterzeichnete Vereinbarung, wonach die vorgesehenen Überstunden - die Feuerwehr arbeitete im genannten Zeitraum 54 statt 48 Stunden pro Woche, leistete also sechs wöchentliche Überstunden - mit einer Pauschale abgegolten wurden, sei für die Stadt als Arbeitgeber Grundlage der Zahlungspraxis gewesen, so das Gericht.

Nachdem der Kläger mehrere Jahre lang nicht vom Recht auf Kündigung der Vereinbarung Gebrauch gemacht und auch sonst keine Unzufriedenheit mit der Regelung habe erkennen lassen, stehe sein plötzlicher Widerruf dem Treu-und-Glauben-Grundsatz entgegen.

Der Anwalt des Feuerwehrmanns will gegen das Urteil, das sich auch auf eine frühere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster stützt, Rechtsmittel einlegen. Er vertritt nach eigenen Angaben rund 30 weitere Feuerwehrleute mit dem gleichen Anliegen.

(sg)
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