Urteil in Düsseldorf Glücksspiel-Telefonate am Arbeitsplatz kosten den Job

Düsseldorf/Niederrhein · Sie wollte den Jackpot - und kassierte die fristlose Kündigung. Mit Anrufen bei einer Glücksspiel-Hotline hat sich eine Angestellte am Niederrhein um den Job gebracht. Auch wenn ihr fristloser Rauswurf eine Spur zu hart war.

Bei diesen geringen Vergehen droht eine Kündigung
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Foto: auremar / Shutterstock.com

Bei einem Radio-Gewinnspiel fieberte eine Buchhalterin in Wesel mit. "Sie wusste die richtige Lösung", sagt ihr Anwalt Nils Jurgutat. Und sie wollte den Jackpot. Bis zu 37 Mal wählte die Frau von ihrem Büroapparat die Sondernummer. 50 Cent kostete jeder Anruf das Unternehmen. "Sie hat nicht darüber nachgedacht", sagt ihr Anwalt. "Ihr Chef hat ja Privattelefonate am Arbeitsplatz geduldet."

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Statt des erhofften 26.000 Euro-Gewinns hält die Bürokauffrau kurz darauf die fristlose Kündigung in ihren Händen - und zieht vor Gericht. "Der Arbeitgeber hat das private Telefonieren am Arbeitsplatz nicht geregelt - auch den Umfang nicht", bemerkt Richter Michael Gotthardt am Mittwoch am Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit hochgezogenen Augenbrauen. Das müsse der Klägerin zugutegehalten werden. Der Fall sei somit nicht gleichzusetzen mit dem berüchtigten "Griff in die Kasse".

Die Angestellte ist nicht die erste, die wegen solcher Telefonate gefeuert wird. Richter Gotthardt zitiert die einschlägige Rechtsprechung: "Ein Anruf reicht laut Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nicht aus, 2000 Anrufe wie in Leipzig schon. Jetzt haben wir also etwas in der Mitte."

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Der beklagte Unternehmer meldet sich zu Wort: "Da wird mit meinem Geld ein Jackpot aufgebaut. Da möchte ich schon vorher zustimmen", sagt der Chef eines kleinen Versandhandels. Er spielt darauf an, dass mit den Telefongebühren der immer größer werdende Jackpot gespeist wird.

Dem Geschäftsführer waren die Sondernummern bei der Prüfung der Telefonrechnung aufgefallen. Als er seine Mitarbeiterin anspricht, räumt die einen Tag später die Anrufe reumütig ein und bietet an, 18,50 Euro für 37 Anrufe zu erstatten. Vergeblich.

Hoffnungen auf einen Freibrief für die Arbeitnehmer erstickt auch das Gericht am Mittwoch rasch: Anrufe bei kostenpflichtigen Gewinnspiel-Hotlines seien von der Duldung des Arbeitgebers nicht gedeckt und eindeutig ein Pflichtverstoß (Az.: 12 Sa 630/15).

Für "die schärfste Waffe des Arbeitsrechts" sei dieser Verstoß aber nicht gravierend genug, befindet das Landesarbeitsgericht in der zweiten Instanz und kassiert den fristlosen Rauswurf ein. Doch davon hat die Frau wenig: Die ordentliche Kündigung hat Bestand. Ihren Job ist sie los. Weil sie erst ein Jahr in dem kleinen Betrieb war, ist auch die Kündigungsfrist entsprechend kurz. Der Platz der Klägerin blieb am Mittwoch leer. Die Bürokauffrau hat inzwischen einen neuen Job.

Den Jackpot hat die Bürokauffrau auch nicht gewonnen und Richter Gotthardt scheint darüber nicht unglücklich: "Sonst hätten wir hier wegen der Frage, wem das Geld gehört, noch einen Prozess."

(dpa)
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