Düsseldorf Großeinsatz wegen Rockern vor Gericht

Düsseldorf · Weil ein Hell's Angel ein Mitglied des Brothers MC geschlagen haben soll, trafen sich die beiden vor einem Amtsrichter. Die Polizei sicherte das Gebäude wie eine Festung. Bewaffnete Auseinandersetzungen in der Altstadt machen Sorgen.

Großes Polizeiaufgebot bei Rocker-Prozess um Faustschlag in Düsseldorf
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Großes Polizeiaufgebot bei Rocker-Prozess um Faustschlag in Düsseldorf

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Eine Auseinandersetzung im Rockermilieu hat jetzt zu einem Großeinsatz der Polizei rund um das und im Justizzentrum geführt. Das Amtsgericht verhandelte in einem besonders gesicherten Saal, das große Hoftor zur Werdener Straße wurde nahezu geschlossen und das Gerichtsgebäude in mehreren Ringen von der Polizei umstellt. Dabei ging es im Gerichtssaal nicht einmal um besonders viel: Ein Mann soll einen anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Das ist eine einfache Körperverletzung, die überhaupt bloß auf Antrag verfolgt wird. Aber: Der mutmaßliche Schläger soll bei den Hell's Angels eine nicht gerade kleine Rolle spielen, der angeblich Geschlagene gehört dem Brothers MC an.

Auch dieser Verein nennt sich zwar Motorradclub, wird bei den Sicherheitsbehörden aber ähnlich bewertet wie andere Rocker auch - als in erster Linie kriminelle Vereinigung. "Mit Leidenschaft fürs Motorradfahren hat das jedenfalls nichts zu tun", sagt ein Fahnder. Dass die "Brothers" (zu deutsch: Brüder) ihre Club-Westen, die so genannten Kutten, tragen dürfen, was Hell's Angels und Bandidos verboten ist, liegt den Ermittlern zufolge daran, dass die "Brothers" erst seit einigen Monaten immer neue Ortsvereine in NRW gründen - die sind noch nicht alt genug, um eine Grundlage für ein (Kutten-)Verbot geliefert zu haben.

Obwohl die Brüder in Düsseldorf noch keinen eigenen Club haben, sieht die Polizei mit Sorge, dass die neue Gang in der Altstadt nach "Einfluss" sucht. Im Landeskriminalamt rechnet man damit, dass die Hell's Angels, die an den Türen der Düsseldorfer Partymeile seit Jahren unangefochten das Sagen hatten, sich das nicht ohne Gegenwehr gefallen lassen werden. Seit Neujahr sollen mehrere bewaffnete Auseinandersetzungen auf der Bolkerstraße im Zusammenhang mit Bandenrivalität stehen. Im Brothers MC sollen sich auch viele frühere Mitglieder der mit den Hell's Angels verfeindeten Bandidos sammeln.

Düsseldorf: Großeinsatz wegen Rockern vor Gericht
Foto: Ruhnau

Vor diesem Hintergrund ist nur verständlich, dass die Polizei mögliche Solidaritätsbekundungen mit dem angeblich geschlagenen "Brothers"-Mitglied ebenso wenig zulassen wollte wie Racheakte an dessen Kontrahenten. Das Großaufgebot aber wird demnächst erneut angefordert - der Prozess ist am Donnerstag nämlich geplatzt.

In der Verhandlung taten Opfer und Angeklagter, was man von Rockern erwartet: Sie schwiegen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Faustschlag per Strafbefehl ahnden wollen. Dem Gericht aber war die Beweislage zu dürftig erschienen, der Richter lud also zum öffentlichen Prozess, wo man erst einmal auf den verspäteten Angeklagten warten musste.

 So viel Polizei dürfte noch nie zu einem Verfahren wegen einfacher Körperverletzung nötig gewesen sein - zumal ein solches Delikt ohnehin nur selten vor einem Gericht verhandelt wird.

So viel Polizei dürfte noch nie zu einem Verfahren wegen einfacher Körperverletzung nötig gewesen sein - zumal ein solches Delikt ohnehin nur selten vor einem Gericht verhandelt wird.

Foto: Wulf Kannegießer
Polizei geht gegen Rocker-Aufmarsch in Düsseldorf vor
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Ende Mai vorigen Jahres soll er nachts um zwei in einer Bar an der Immermannstraße auf den Tisch zugegangen sein, an dem der Brothers-Mann saß. Den dann folgenden Faustschlag sollte die Anklage mit einem Video dokumentieren, doch auf dem war im Gerichtssaal weder zu erkennen, ob und wenn nach wem der Angeklagte schlug oder ob dabei jemand getroffen wurde. Der Richter regte deshalb - und weil die Beteiligten schwiegen - eine Verfahrenseinstellung wegen "Geringfügigkeit" an. Der Staatsanwalt aber beharrte auf einem Urteil. Nun sollen bei einem neuen Termin Zeugen aus der Bar gehört werden.

(sg/wuk)
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