Düsseldorf-Eller Knöllchen-Posse um Wohnmobil

Seit 15 Jahren hat Friedel Groß aus Düsseldorf ein Wohnmobil. Neuerdings bekommt er für das Gefährt immer wieder Verwarn- und Bußgelder vom Ordnungsamt. Viel Papierkram für den Rentner, der seine Unschuld immer beweisen muss.

Vor 15 Jahren kaufte sich Friedel Groß das Wohnmobil. Seit zwei Jahren allerdings hat er immer wieder Ärger mit Knöllchen.

Vor 15 Jahren kaufte sich Friedel Groß das Wohnmobil. Seit zwei Jahren allerdings hat er immer wieder Ärger mit Knöllchen.

Foto: nika

Den ersten Brief vom Ordnungsamt mit einer Verwarnung, den Friedel Groß nicht nachvollziehen konnte, erhielt der Elleraner am 21. April. Darin wurde ihm vorgeworfen, am 13. April um 12 Uhr mit seinem Wohnmobil auf dem Pkw-Stellplatz vor seiner Haustür geparkt zu haben. "Aber wie soll das gehen, wenn ich an diesem Morgen aus dem Campingplatz in Holland ausgecheckt und um 11.25 Uhr in Roermond getankt habe?", fragt der 75-Jährige. Diese Strecke schaffe doch keiner mit einem 30 Jahre alten Wohnmobil. Einspruch legte Groß ein bei der Stadt, fügte die Tankquittung an, die er zum Glück aufgehoben hatte. Lange ist er ohne Antwort geblieben, bezahlt hat Groß das Verwarnungsgeld nicht. "Mich hat gewundert, dass kein Foto von meinem Vergehen beigefügt war, so wie bei anderen Knöllchen normalerweise", sagt Friedel Groß.

Und auch sein nächster Verstoß ist nicht in einem Foto festgehalten worden, den er am 27. Juni begangen haben soll. Wenige Tage zuvor, am 22. Juni nämlich, stellte der OSD um 23.59 Uhr fest, dass der Tüv an seinem Wohnmobil abgelaufen sein soll. "Den Tüv habe ich aber am 3. Februar gemacht", sagt Groß, eine Kopie des Tüv-Berichts schickte er an die Stadt. Kaum zwei Wochen später bekam der 75-Jährige ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung, drei Zeugen wurden in dem Schreiben zudem benannt. "Dabei habe ich doch Einspruch eingelegt", sagt er. Das Bußgeld hat Friedel Groß auch nicht bezahlt, wieder hat er an die Stadt geschrieben, wieder hat er den Beleg von der Prüfstelle beigefügt. Und wieder hat er zum Glück die Unterlagen aufgehoben, die seine Unschuld beweisen.

Sebastian Veelken, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, geht auf die verschiedenen Vergehen ein: Dass sich Friedel Groß über die Verwarnung für den 13. April ärgert, das kann Veelken verstehen. Offenbar ist beim OSD eine Anzeige über einen Zeugen eingegangen. Der Hinweis sei nicht anonym gekommen, "die würden wir gar nicht annehmen", sagt Veelken. Aufgrund der Angaben sei die Verwarnung formuliert worden, ohne zu prüfen, ob Groß' Fahrzeug wirklich dort gestanden hat.

"Irrtümer können passieren, und der Betroffene hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der Anhörung zu äußern", sagt der stellvertretende Ordnungsamtsleiter. "Was Herr Groß auch getan hat." Am 2. Mai sei das Verfahren eingestellt worden, dass die Stadt dazu eine Rückmeldung geben muss, "ist nicht vorgesehen. Aber es ist unser Anspruch. Wir werden ihm die Einstellungsnachricht nachreichen", sagt Veelken. Die abgelaufene Tüv-Plakette dagegen sei eine "eigene Feststellung" gewesen, "auf die schriftliche Verwarnung, die ein Angebot ist", habe Groß nicht reagiert. Erst nach dem Bußgeldbescheid sei die Kopie vom Tüv-Bericht bei der Stadt eingegangen, weitere Informationen dazu kann Veelken nicht geben, weil das Verfahren noch laufe.

Viel Papierkram, den Friedel Groß erledigen musste. Und zu den nicht nachvollziehbaren Schreiben kommen noch zwei Verwarngelder, die er im vergangenen und in diesem Jahr vom Ordnungsamt bekommen hat, "als ich das Wohnmobil ausgeladen habe", sagt der 75-Jährige. Weil das Ordnungsamt keine Ladetätigkeit festgestellt haben will, musste er die jeweils zehn Euro bezahlen, mit der Begründung, "dass ich ja schon mal dort falsch gestanden habe", sagt Groß. Immerhin: Die beiden offenen Vorwürfe wurden inzwischen ohne Angaben von Gründen zurückgenommen.

(RP)
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