Vater von Bundesliga-Profi Kranker Polizist darf kein hoch bezahlter Fußball-Scout sein

Düsseldorf · Laut Vertrag verdiente der Vater eines Bundesliga-Profis und Nationalspielers 4000 Euro im Monat für 8 Arbeitsstunden pro Woche als Fußballscout. Dies hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf dem krankgeschriebenen Beamten nun untersagt.

Es schade dem Ansehen der Polizei und stifte Unfrieden, wenn ein dienstunfähiger Polizist als Zuschauer auf dem Fußballplatz mehr verdiene als auf einer Vollzeitstelle als Oberkommissar, sagte Richter Andreas Müller am Dienstag. Bei dem Polizisten handele es sich um den Vater eines erfolgreichen Bundesliga-Profis und Nationalspielers, sagte der Richter.

Der Beamte habe bereits zwei Jahre als Fußball-Scout gearbeitet — mit Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei habe er 4000 Euro pro Monat für einen Nebenjob von — laut Vertrag — acht Stunden pro Woche erhalten. Damals arbeitete er allerdings noch in seinem Hauptberuf als Polizist. Als er trotz Dienstunfähigkeit seinen Nebenjob als Scout fortführen wollte, versagte ihm das Land die Verlängerung der Genehmigung.

Dagegen klagte der Beamte und verlangte zusätzlich zur Genehmigung 24.000 Euro Schadenersatz für entgangene Einkünfte. Er brauche das Geld für den Unterhalt der Familie, zu der auch der schwerbehinderte Bruder des Bundesliga-Profis gehöre. Außerdem nutze der bereits früher genehmigte Nebenjob der Genesung, argumentierte sein Anwalt.

Der Richter bezweifelte dies: Es stelle sich die Frage, ob das Scouting nicht bereits der eigentliche Hauptberuf des Klägers sei, denn dort verdiene er in Teilzeit mehr, als er als Polizist in Vollzeit verdienen würde. "Polizisten sollen Polizisten sein und keine Scouts", so der Richter.

Ob der Nebenjob für den Familienunterhalt notwendig sei, sei fraglich, wenn das Einkommen des Sohnes als Fußball-Profi auf 3,5 Millionen Euro im Jahr beziffert werde. "Man kann sich nicht vorstellen, dass da der Familienunterhalt in Gefahr ist", sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(isw/lnw)
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