Düsseldorf Radfahrer schwer verletzt: Fahrverbot für Lkw-Fahrer aufgehoben

Düsseldorf · Weil er innerhalb von vier Monaten zwei Unfälle mit Radfahrern verursacht und beide dabei verletzt hat, musste sich ein Lkw-Fahrer (33) aus dem Kreis Kleve am Dienstag vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten.

Besonders schlimm waren die Unfallfolgen für einen 73 Jahre alten Rentner, der Anfang 2014 nahe dem Oberbilker Justizzentrum mit dem Lkw des Angeklagten kollidiert war. Dem Senior, der bei dem Unfall mit einem Bein unter die Hinterachse des Lasters geriet, musste dieses Bein später amputiert werden. Auf der Anklagebank beteuerte der Berufskraftfahrer, er habe die Radfahrer in beiden Fällen "einfach nicht gesehen". Das Gericht beurteilte die fahrlässigen Körperverletzungen daraufhin milde.

Frühmorgens im Februar 2014 war der Angeklagte mit seinem tonnenschweren Gefährt an der Werdener Straße in Richtung Innenstadt rechts abgebogen. Auf dem Radweg war zeitgleich der damals 72-jährige Rentner unterwegs, er konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, geriet dadurch unter den Lkw. Wegen einer Vorerkrankung des Radfahrers konnte sein dabei zertrümmertes Bein nicht mehr gerettet, sondern musste amputiert werden.

Reumütig hatte der Angeklagte das Unfallopfer damals in einer Spezialklinik besucht und bei dem Verletzten um Entschuldigung gebeten. "Ich habe ihn einfach nicht gesehen", erklärte der Berufskraftfahrer gestern bei Gericht. Unklar blieb damals allerdings auch den Einsatzkräften der Polizei, ob der Radfahrer an jenem Februarmorgen mit oder ohne Licht unterwegs gewesen war.

Vier Monate danach brachte der Angeklagte erneut einen Radfahrer (51) durch einen abrupten Spurwechsel auf dem Heerdter Lohweg zu Fall. In diesem Fall waren die Folgen allerdings weniger schwerwiegend. So kam das Unfallopfer mit Abschürfungen an Händen und Knien davon.

Per schriftlichem Strafbefehl hatte das Amtsgericht den Lkw-Fahrer wegen beider Fälle zunächst mit 2000 Euro Strafe sowie zwei Monaten Fahrverbot belegt. Sein Protest dagegen war am Dienstag erfolgreich. Von der Geldstrafe rückte das Amtsgericht zwar nicht ab, aber das Fahrverbot wurde dem 33-Jährigen erlassen. Als Berufskraftfahrer sei er, so das Urteil, auf den Führerschein angewiesen. Zudem ist in den vergangen zwölf Monaten kein weiterer Verkehrsverstoß des Angeklagten bekanntgeworden.

(RP)
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