Steuer-Wahnsinn Düsseldorfer wartet vier Jahre auf Steuerbescheid und zahlt Strafzins

Stephan Wippermann gab vier Jahre in Folge pünktlich seine selbst erstellte Steuererklärung ab. Erst jetzt meldet sich das Finanzamt, will eine Nachzahlung und Strafzinsen.

 Stephan Wippermann.

Stephan Wippermann.

Foto: Thorsten Breitkopf

Stephan Wippermann betont, dass er nie im Clinch mit seinem Finanzamt, dem Bezirk Düsseldorf-Mitte, gelegen habe. Er lobt die freundlichen Mitarbeiter, mit denen er über Jahre gut zusammengearbeitet habe. Aber was jetzt in seinen Briefkasten flatterte, erschüttert den 60-jährigen Leiter eines Gymnasiums im Kreis Mettmann.

Wippermann macht seine Steuererklärungen immer selbst, einen Steuerberater nimmt er nicht in Anspruch. Wie alle Bürger, die so etwas tun, ist er also verpflichtet, seine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres bei den Finanzbehörden einzureichen. Mit Steuerberater hat man dazu noch bis November Zeit. Entsprechend hat er fristgerecht im Frühjahr 2013 seine Erklärung für das Steuerjahr 2012 beim Finanzamt Düsseldorf-Mitte eingereicht. Dann hörte er lange nichts, auch nicht auf Nachfrage.

Im Frühjahr 2014 reichte er dann wieder fristgerecht die Erklärung für 2013 ein. "Damals noch in Papierform", sagt Wippermann. Wieder hört er nichts vom Fiskus, auch nicht auf Nachfrage. Das gleiche passierte im Frühjahr 2015 und auch 2016: Erklärung, später elektronisch, eingereicht, aber keine Bescheide. Wippermann begann, sich Sorgen zu machen. Nicht zu Unrecht, wie sich vor einem Jahr dann herausstellte.

Denn die Bescheide der vergangenen vier Jahre lagen auf einen Schlag alle im Briefkasten des Düsseldorfers. Und wie befürchtet, erwartet den Schulleiter eine saftige Nachzahlung. Damit hat Wippermann auch kein Problem. Das sei zwar vermeidbar gewesen, aber er sieht sich als steuerehrlichen Bürger. Was ihn dagegen ärgert: "Auf die Steuerschuld, die sich über die Jahre angehäuft hat, soll ich nun an das Finanzamt Zinsen zahlen", sagt Wippermann. Und die sind nicht unerheblich. Wer mit seiner Steuernachzahlung in Verzug ist, zahlt sechs Prozent Zinsen an das Finanzamt. Das ist nicht verfassungswidrig, so hat es der Bundesfinanzhof vor zwei Jahren entschieden. Umgekehrt erhält der Bürger bei einer Steuergutschrift selbst sechs Prozent. Der Saldo für Wippermann ist aber negativ. Mehrere Hundert Euro allein an Zinsen muss er an das Finanzamt überweisen.

Auch etwas anderes ärgert ihn: Der fünf Jahre alte Steuerbescheid zeige, dass er zwei Fahrten pro Tag zur Arbeit nicht abrechnen durfte. Davon, dass das nicht geht, wusste er mangels Bescheids aber gar nichts - und behielt die Praxis bei. "Hätte ich das gewusst, hätte ich mein Fahrverhalten geändert. Jetzt ist es zu spät", sagt Wippermann.

Beim Finanzministerium will man sich zu einem Einzelfall nicht äußern und verweist auf das Steuergeheimnis. "In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet", sagt ein Sprecher des Finanzminsteriums.

Wippermann hätte gerne freiwillig einen höheren Steuervorschuss gezahlt, um sich die Zinsen zu sparen. Bei einer freiwilligen Zahlung ohne eine wirksame Steuerfestsetzung ist das Finanzamt verpflichtet, die ohne rechtlichen Grund geleistete Zahlung zu erstatten (Paragraf 37 Abs. 2 AO). Freiwillige Zahlungen muss es daher nicht annehmen.

(tb.)
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