Düsseldorf Prostituierte mit Falschgeld bezahlt - Neuer Prozess platzt

Düsseldorf · Einem 38-Jährigen wird vorgeworfen, fünf Prostituierte mit Falschgeld um ihren Liebeslohn geprellt zu haben. Beim Landgericht wollte der Mann eigentlich gegen eine erneute Verurteilung vorgehen und um Bewährung bitten. Doch der Angeklagte meldete sich krank.

Woran erkenne ich "falsche Fuffziger"?
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Foto: ddp

Bare 2600 Euro blätterte ein Staatsanwalt am Montag einer Richterin auf den Tisch. Nur waren die 26 Scheine zu je 50 Euro nicht echt, sondern gefälscht "und gar nicht mal schlecht", so der Ankläger.

Als Beweismittel plustert das nachgemachte Geld nun die Gerichtsakte eines 38-jährigen Unternehmers auf, die nach etlichen Vorstrafen wegen Betruges und Urkundenfälschung ohnehin dick war. Trotzdem wollte der Mann beim Landgericht am Montag gegen eine erneute Verurteilung zu 28 Monaten Haft vorgehen und um Bewährung bitten. Dabei hatte er mit dem Falschgeld einst fünf Prostituierte "bezahlt", sie also um den Liebeslohn geprellt. Kurz vor diesem Berufungsverfahren hat sich der Angeklagte jedoch krank gemeldet.

In sein Büro in Flingern hatte der 38-Jährige die Frauen ab Mitte 2014 einbestellt. Manche mussten bei Rollenspielen mitmachen und so tun, als seien sie Putzfrauen, die von ihm auf dem Flur überrascht werden - oder seien arbeitslos und würden sich bei ihm bewerben.

Dass er Kontakte hatte zu den Frauen (25 bis 52 Jahre alt), gab der Angeklagte schon beim Amtsgericht im Herbst 2015 zu. Doch mit dem Falschgeld habe er nichts zu tun. Ein Internet-Bekannter namens "Patrick" (angeblich Gastronom und Autohändler) habe sich bereiterklärt, dem Angeklagten durch eine Ehekrise zu helfen und ihm die fünf Sexabenteuer zu finanzieren. Er habe dazu Kuverts mit Scheinen geliefert, die der Angeklagte an die Damen bloß weitergereicht hat. Ob die Scheine echt waren, habe der Angeklagte in zwei Fällen selbst bezweifelt, aber sich nicht drum gekümmert. "Patrick" habe bei den Treffen mit den Damen zusehen wollen.

Doch keine der fünf Zeuginnen hat im ersten Prozess bestätigt, dass neben dem Angeklagten noch ein zweiter Mann dabei war. Also schickten die Richter den Angeklagten, der wegen anderer Gaunereien noch unter Bewährung steht, für weitere zwei Jahre und vier Monate in Haft. Bevor das Landgericht dieses Urteil am Montag aber überprüfen konnte, meldete sich der 38-Jährige mit einem Magen-Darm-Virus ab, begab sich in ärztliche Behandlung. Der Berufungsprozess wurde auf Ende Februar verschoben, die beschlagnahmten Scheine kamen zur Gerichtsakte. Nach Prüfung auf Fingerabdrücke und nach Tests der Bundesbank sind alle 52 Scheine jetzt mit breitem Aufdruck als "Deko" kenntlich gemacht.

(wuk)
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