Düsseldorfer Raucher-Prozess Raucher Friedhelm kann vor den Bundesgerichtshof ziehen

Düsseldorf · Im Prozess um die Wohnungskündigung von Raucher Friedhelm Adolfs soll jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) urteilen. Damit Adolfs während des laufenden Prozesses in seiner Wohnung bleiben kann, erhält er finanzielle Unterstützung vom Mieterverein Düsseldorf.

Friedhelm Adolfs zündet sich eine Zigarette an
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Zwar sicherte der Bundesgerichtshof Adolfs Prozesskostenhilfe zu, trotzdem muss der 75-Jährige vor Prozessbeginn 4200 Euro als Sicherheitsleistung nachweisen. Dieses Geld garantiert Adolfs, dass der Gegner noch nicht vollstrecken darf, sagte Adolfs Anwalt in einem Interview mit der Bild-Zeitung. Sprich: Adolfs darf solange in seiner Düsseldorfer Wohnung bleiben, bis das Urteil des Bundesgerichtshofs vorliegt. Auch über den 31. Dezember hinaus. Genau dieses Geld fehlte Adolfs aber bislang. Unterstützung erhält er jetzt durch den Mieterverein Düsseldorf. Das bestätigte Geschäftsführer Michaelo Damerow am Mittwoch. Es gehe dem Verein dabei nicht um den Schutzt von Rauchern, betonte Damerow. Vielmehr wolle man Adolfs ermöglichen, seine Rechte als Mieter wahrnehmen zu können. "Es geht uns um eine Entscheidung im Fall Adolfs und den Erhalt der Wohnung", sagte Damerow. Der Mieterverein unterstützt Adolfs mit 600 Euro. Zuvor hatte Adolfs`Anwalt Martin Lauppe-Assmann bereits ein Spendenkonto für seinen Mandanten eingerichtet.

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Foto: dpa, ve fpt

Adolfs selbst sagte gegenüber der Bild-Zeitung: "Ich bin so glücklich und dankbar. Endlich ist die Last von meinen Schultern." Und: "Diesmal muss es einfach klappen. Ich will doch einfach nur in meiner Wohnung bleiben."

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In zwei Prozessen vor dem Düsseldorfer Landgericht hatte Adolfs bereits das Nachsehen. Das Gericht entschied in beiden Fällen gegen den 75-Jährigen Kettenraucher und eigentlich müsste Adolfs seine Wohnung zum 31. Dezember nach mehr als 40 Jahren räumen. Doch Adolfs gibt sich mit dem Urteil nicht zufrieden und geht in Revision: Er will, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über seinen Fall entscheidet. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt haben.

(ape)
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