Düsseldorf-Süd Der Hochwasserschutz läuft schleppend

Düsseldorf-Süd · Weil in Himmelgeist noch eine Klage gegen den Lückenschluss des Deiches anhängig ist, kann mit dem Bau noch nicht begonnen werden. Am Hoxbach indes steht die Finanzierung für die Planung.

 Damit der Hoxbach nicht zur Gefahr für die angrenzenden Häuser und Bewohner wird, soll ein Wall errichtet werden.

Damit der Hoxbach nicht zur Gefahr für die angrenzenden Häuser und Bewohner wird, soll ein Wall errichtet werden.

Foto: günter von ameln

Schleppend - das ist wohl der treffende Ausdruck für den Fortschritt beim Ausbau des Hochwasserschutzes. 18 Bereiche seien laut Stadtverwaltung von der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet betroffen. Vier davon liegen im Düsseldorfer Süden.

Mit dabei ist auch wieder der Lückenschluss in Himmelgeist. Noch Anfang Dezember war der Leiter des Stadtentwässerungsbetriebs, Claus Henning Rolfs optimistisch, dass der Planfeststellungsbeschluss Anfang dieses Jahres rechtskräftig werde. Inzwischen ist klar: Der für 2015 oder 2016 vorgesehene Beginn der Umsetzung verschiebt sich weiter, denn der Beschluss ist wegen einer anhängigen Klage noch nicht rechtskräftig geworden.

Um die rund 900 Meter lange Lücke zu schließen ist laut Plan wegen der beengten Platzverhältnisse vor Ort der Bau einer Mauer vorgesehen. Dort könnten dann im Hochwasserfall mobile Schutzelemente aufgesetzt werden. Zudem ist ein Deichverteidigungsweg geplant, der zum Teil über die Nikolausstraße laufen soll. Das Geld für die Maßnahme ist indes schon da. Ende Dezember wurde bekannt, dass das Land der Stadt 6,85 Millionen Euro für das Projekt in Himmelgeist überweist. Damit es losgehen kann, muss nun allerdings noch der Richterspruch abgewartet werden.

In Wersten wiederum befindet sich die Verwaltung noch vor der Planungsphase. Im Bereich Einbecker Straße, hinter der der Hoxbach fließt, soll ein Wall entstehen, der die Anwohner vor einer Überflutung schützen soll. Betroffen sind davon 18 Wohnhäuser mit rund 75 Personen, sowie anliegende Kleingärten. Für die Erstellung der Planung und das Genehmigungsverfahren sind im Haushaltjahr 2015 Mittel eingestellt. Dafür lägen laut Verwaltungsvorlage auch schon Angebote vor, die Beauftragung sei kurzfristig vorgesehen.

Konkrete Maßnahmen in weiteren festgesetzten Überschwemmungsgebieten, wie dem Reisholzer Hafen oder im Bereich Schlupkotensee in Itter sind bisher nicht vorgesehen.

Neben den Hochwasserschutzanlagen in Himmelgeist und Wersten sind auch Festsetzungverfahren für die Gewässer Garather Mühlenbach, Galkhausener Bach und Viehbach geplant. Damit wurde allerdings noch nicht begonnen.

Bei den 18 Bereichen, die von der Festsetzung als Überschwemmungsgebiet betroffen sind, handelt es sich in Gänze um bereits bebaute oder für die Stadtentwicklung vorgesehene Flächen. Infrastruktureinrichtungen, wie Straßen oder Autobahnen zählen genau wie landwirtschaftlich genutzte Flächen, Kleingärten oder Baggerseen dazu.

Prioritär von der Stadt zu bearbeitende Bereiche im Süden der Stadt sind aber ausschließlich der Lückenschluss in Himmelgeist und die Verwaltung am Hoxbach. Die Maßnahmen sind Teil der Planungen des Landes NRW, die Schutzanlagen bis zum Jahr 2025 auf den neusten Stand der Technik zu bringen. Dazu will es die Hauptlast der Kosten von rund 420 Millionen Euro tragen.

(maxk)
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