Düsseldorf Trödelmarkt-Chef soll Zeche für Weihnachtsfeier geprellt haben

Düsseldorf · Die Privatbrauerei Schumacher klagt vor Gericht gegen Trödelmarkt-Chef Artur Gerke. Die Bezahlung des Deckels der letzten Weihnachtsfeier stünde noch aus – auf dem standen immerhin 1767 Euro.

Die Privatbrauerei Schumacher klagt vor Gericht gegen Trödelmarkt-Chef Artur Gerke. Die Bezahlung des Deckels der letzten Weihnachtsfeier stünde noch aus — auf dem standen immerhin 1767 Euro.

Hat er bar bezahlt oder doch noch einen Deckel in vierstelliger Höhe offen? Das muss eine Amtsrichterin im Fall des Trödel-Chefs Artur Gerke prüfen und demnächst entscheiden. Als Betreiber des ältesten Düsseldorfer Trödel- und Antikmarkts am Aachener Platz hatte Gerke Ende 2016 seine Belegschaft aus rund 25 Leuten zur Weihnachtsfeier in die Oststraßen-Filiale der Privatbrauerei Schumacher eingeladen.

Doch 1767 Euro, die dafür fällig wurden, sollen bis heute offen sein, so die Klage der Brauerei, über die seit gestern das Amtsgericht verhandelt. Gerke trat dem im Prozess entschieden entgegen: Er habe den ganzen Betrag samt Trinkgeld damals einem Kellner in bar ausgehändigt. Nur eine Quittung dafür hat er nicht.

Wie in den beiden Jahren zuvor hatte der Trödel-Chef seine Belegschaft auch 2016 ins "Kaminzimmer" beim Schumacher eingeladen. Ein Anwalt der Privatbrauerei trug vor, es sei vereinbart gewesen, dass die Kosten per Rechnung beglichen werden sollte. Gerke aber gibt an, er habe alles in bar und noch am selben Abend beim Kellner beglichen.

Vorgelegt hat er dafür nun den Rechnungsbeleg. Darauf findet sich allerdings kein Vermerk des Kellners, wonach alles bezahlt worden sei. Und der Köbes soll laut Aktenlage bisher behauptet haben, er habe vom Trödel-Chef keinerlei Bargeld gesehen - bis auf 30 Euro Trinkgeld.

Grundsätzlich, so machte Richterin Nicole Marci klar, "muss eine Bezahlung eigentlich nachgewiesen werden" - also müsse ein Gast belegen, dass er den Köbes bezahlt hat. Ob das aber dem täglichen Ablauf in Brauhäusern entspricht oder ob das bei Weihnachtsfeiern oder ab einer bestimmten Höhe der Rechnung anders zu werten ist, ließ die Richterin (noch) offen.

Sie kündigte an, beim nächsten Prozesstermin den Schumacher-Köbes als Zeugen zu vernehmen und auch jene Zeugen, die Gerke für seine Barzahlung an jenem Abend benannt hat. "Dann werden wir sehen, wem ich Glauben schenke", so die Richterin.

Sicher ist für Artur Gerke bisher nur: Eine Einigung mit dem Brauhaus kommt für ihn nicht in Frage. Da er schließlich alles bezahlt habe, sehe er keinen Grund, jetzt auch nur den geringsten Teil der Forderung anzuerkennen - und den Betrag nochmal zu bezahlen.

(wuk)
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