Düsseldorf Altstadt-Türsteher wegen Waffenbesitzes angeklagt

Düsseldorf · Als Notwehr, die nicht bestraft werden kann, stuft die Staatsanwaltschaft die Schüsse eines Altstadt-Türstehers am Neujahrsmorgen ein. Dafür muss sich der 32-jährige Schütze also nicht vor Gericht verantworten - aber angeklagt wurde er jetzt trotzdem.

Rocker: Großeinsatz der Polizei in Düsseldorf
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Polizei-Großeinsatz wegen vermutetem Rockertreffen

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Wegen illegalen Waffenbesitzes ist Anklage gegen ihn beim Amtsgericht erhoben worden. Ob und wann es zum Prozess kommt, ist noch ungewiss. Sicher ist nur: Wenn der Fall, der als Eskalation zwischen rivalisierenden Rocker-Banden gilt, öffentlich verhandelt wird, dann ist im Justizzentrum am Oberbilker Markt mit massiven Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen.

Zufällig war ein 24-jähriger Altstadtbesucher am Neujahrsmorgen in die bewaffnete Auseinandersetzung der Rocker geraten, war von einem Querschläger gestreift und verletzt worden. Zur Eskalation kam es damals, als drei Mitglieder der "Hells Angels" vom Türsteher der Altstadt-Disko "Lions Club" abgewiesen wurden, Minuten später aber zurückkamen und gewaltsam in den Club eindringen wollten. Als das Trio draußen mit Heizpilzen gegen die Club-Tür vorgingen, hatte der 32-jährige Türsteher (der zumindest als ein Sympathisant der Rocker-Konkurrenz "Brothers MC" gilt) in Todesangst auf die Männer gefeuert. Mindestens einer der Männer wurde getroffen, er erlitt einen Durchschuss des Oberschenkels. Ein Querschläger verletzte dann auch den unbeteiligten Passanten.

Anhand von Videoaufnahmen aus jener Nacht war den Ermittlern schnell klar, dass der Türsteher wegen des massiven Angriffs in Notwehr durch die Club-Tür hindurch geschossen habe - dass er dafür also nicht belangt werden kann. Die Tatwaffe aus der Neujahrsnacht ist zwar spurlos verschwunden, aber da der Türsteher keinerlei Waffenschein besitzt, soll er jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auf die Anklagebank.

Ein solches Strafverfahren könnte auch ohne einen öffentlichen Prozess, stattdessen durch einen schriftlichen Strafbefehl erledigt werden. Kommt es in diesem Fall aber zu einer mündlichen Verhandlung, dann werden die drei "Hells Angels" aus der Neujahrsnacht wohl nicht als Zeugen vorgeladen. Nach RP-Informationen schließen die Behörden jedoch nicht aus, dass sich Mitglieder der Rocker-Bande unters Publikum mischen. Bei früheren Prozessen dieser Art war das gesamte Justizzentrum von einer Einsatzhundertschaft der Polizei abgeriegelt und gesichert worden.

(RP)
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