Fragen und Antworten Was darf eigentlich der Düsseldorfer Ordnungsdienst?

Düsseldorf · Ein Strafzettel für einen dementen Rentner hat für heftige Kritik am städtischen Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Stadt Düsseldorf gesorgt. Was dürfen die Mitarbeiter eigentlich? Und was nicht? Ein Überblick.

Einsätze wegen Lärmbeschwerden machen einen Großteil der Arbeit der OSD-Mitarbeiter aus. Einsatzort ist oft die Altstadt.

Einsätze wegen Lärmbeschwerden machen einen Großteil der Arbeit der OSD-Mitarbeiter aus. Einsatzort ist oft die Altstadt.

Foto: A. Bretz/H.-j. Bauer

Ein 86 Jahre alter, dementer Rentner erhält ein Knöllchen, weil er sich an einer Bushaltestelle ausgeruht hat - dieser Fall hat vergangene Woche in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Besonders in die Kritik geriet dabei der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD), dessen Mitarbeiter das Knöllchen ausgestellt hatten. Von Unverhältnismäßigkeit war die Rede, von fehlendem Fingerspitzengefühl. Auch fernab dieses Falles gilt jedoch: Der OSD hat bestimmte Aufgaben, und dazu gehört, Knöllchen auszustellen. Ein Überblick über Rechte und Pflichten.

Ursprung Der Ordnungs- und Servicedienst wurde 1998 auf Wunsch der Politik gegründet. Die Idee war, bisher eigenständige Außendienste der Stadt zu bündeln und Sicherheit und Ordnung zu erhöhen. Zum ersten Mal wurden dafür Streifendienste eingesetzt, also Mitarbeiter, die auf den Straßen unterwegs sind, und die Lage überprüfen. Vor allem sollte so Prävention betrieben werden. Ganz am Anfang hatte der Dienst, der bis heute dem Ordnungsamt unterstellt ist, 24 Mitarbeiter. Inzwischen arbeiten rund 140 Kräfte beim OSD.

Die Verkehrsüberwachung kontrolliert den ruhenden Verkehr und verteilt zum Beispiel Knöllchen an Falschparker. Die Mitarbeiter gehören nicht zum OSD.

Die Verkehrsüberwachung kontrolliert den ruhenden Verkehr und verteilt zum Beispiel Knöllchen an Falschparker. Die Mitarbeiter gehören nicht zum OSD.

Foto: Hans-Juergen Bauer

Aufgaben Es gibt mehrere Schwerpunkte, mit denen sich der OSD beschäftigt. Einer davon ist die Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der Düsseldorfer Straßenordnung. "Das ist so etwas wie die Hausordnung von Düsseldorf", sagt Holger Körber, Leiter des OSD. Aufgestellt wurde die Ordnung von der Politik. Darin stehen Regeln, die nur für die Stadt gelten. "Zum Beispiel heißt es darin, dass Anlagen des ÖPNV nur zweckgebunden genutzt werden dürfen", sagt er. Wer also nicht vor hat, mit der Bahn oder dem Bus zu fahren, darf sich nicht an den zugehörigen Haltestellen aufhalten. Diese Regel lag dem Knöllchen für den Rentner zugrunde. Der OSD ist aber noch für viel mehr zuständig: Er vermittelt soziale Hilfsangebote an Bedürftige, läuft in Doppelstreifen mit der Polizei durch die Stadt oder beobachtet, ob sich Hundehalter an das Landeshundegesetz halten und ihre Tiere zum Beispiel anleinen. Er versteht sich außerdem als Bürgerservice, Mitarbeiter sollen jederzeit auf der Straße ansprechbar sein.

Auch kontrolliert der Dienst den Jugendschutz, überprüft zum Beispiel, ob in Läden Alkohol an Minderjährige verkauft wird. "Wir kümmern uns auch um Lärm- und Geruchsbeschwerden. Wenn zum Beispiel eine Party zu laut ist, werden wir gerufen", sagt Körber. Das mache sogar einen Großteil der Einsätze seiner Mitarbeiter aus. Zu diesen alltäglichen Einsätzen kommen noch Spezialaufgaben dazu wie die Evakuierung bei Bombenentschärfungen oder die Organisation von Großveranstaltungen wie der Kirmes.

Personal Die Mitarbeiter des OSD werden zum "Verwaltungsfachangestellten mit Differenzierungsbereich öffentliche Ordnung" ausgebildet. "Sie müssen sowohl die Verwaltung verstehen, als auch für den Umgang mit der Öffentlichkeit geschult sein", erklärt Körber. Vor allem im Außeneinsatz erhielten die Mitarbeiter weitreichende Befugnisse, für die man ausgebildet sein müsse. "Wir dürfen zum Beispiel Leute in Gewahrsam nehmen, sie zur Not fesseln und Platzverweise aussprechen", sagt er. Für die dreijährige Ausbildung stellt der OSD jedes Jahr zehn neue Lehrlinge ein.

OSD und Verkehrsüberwachung Zu trennen vom OSD ist die Verkehrsüberwachung. Die Mitarbeiter dieses Dienstes (rund 140 Stück) gehören zwar auch zum Ordnungsamt, haben aber keine so spezifische Ausbildung erhalten - und entsprechend nicht die Befugnisse des OSD. Sie kontrollieren den ruhenden Verkehr, verteilen also Strafzettel an Falschparker oder lassen diese abschleppen. Der OSD indes darf auch das tun, also auch Autos abschleppen lassen.

Image und Kritik Vorfälle wie jener von vergangener Woche schaden dem Image des OSD. Oft ist von Unverhältnismäßigkeit die Rede. Die Linke wirft dem Dienst vor, besonders Obdachlose im Visier zu haben, außerdem kritisiert die Partei die Straßenordnung als zu restriktiv und schwammig, eine Überprüfung müsse her. Die Grünen finden, es werden falsche Schwerpunkte gesetzt, der Dienst solle zum Beispiel mehr Falschparker auf Geh- und Radwegen kontrollieren. Körber verteidigt seine Mitarbeiter und wirbt damit, dass der OSD nur dem Bürger diene: "Wenn wir Menschen bestrafen, dann nur zu dem Zweck, der Allgemeinheit zu dienen. Das darf man nie vergessen. "

(lai)
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