Nach Freispruch in Düsseldorf Wasser auf Grill gekippt - wird Fall neu aufgerollt?

Düsseldorf · Die mutmaßliche Attacke auf einen grillenden Düsseldorfer kommt erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch für die Angeklagte nicht akzeptieren und in Berufung gehen. Im Juli 2016 soll eine Frau Wasser auf den Balkon ihres Nachbarn geschüttet und einen 55-Jährigen so verbrüht haben.

 Ein Grill (Symbolbild).

Ein Grill (Symbolbild).

Foto: Shutterstock/LoloStock

Der 52 Jahre alten Frau aus Niederkassel war vorgeworfen worden, an einem Juliabend 2016 aus Ärger über die Grilldüfte eines Nachbarn einen Schwall Wasser von ihrem darüber liegenden Balkon hinunter gegossen und den unter ihr grillenden Manager (55) durch die nachfolgende Wasserdampf-Fett-Explosion an Händen, Armen und Beinen verbrüht zu haben. Eine Amtsrichterin hatte die Frau jedoch freigesprochen - weil die Angeklagte laut einer Alibi-Zeugin am Tatabend gar nicht zu Hause gewesen sei. Wie die Staatsanwaltschaft nun bestätigte, will sie erwirken, dass das Urteil demnächst per Berufung vom Landgericht überprüft, der Fall also neu aufgerollt wird.

Der Manager und seine Frau hatten erklärt, beim damaligen Wasserschwall hätten sie bloß eine Hand gesehen und dunkles Haar, die angeklagte Nachbarin aber nicht erkannt. Und die Angeklagte trug vor, sie sei (laut eigenhändig verfasstem Fahrtenbuch) zu der Zeit beim Golfspielen gewesen, hat dafür eine 55 Jahre alte Ex-Arbeitskollegin als Entlastungszeugin aufgeboten. Die Richterin hat alle drei Zeugen Ende August für "sehr glaubhaft" erklärt. Demnach könne zwar als sicher gelten, dass der Wasserguss vom Balkon der Angeklagten stammte. Aber damit, so die Richterin weiter, sei noch lange nicht bewiesen, ob die in der obersten Etage allein lebende Angeklagte auch wirklich die Täterin war.

Die Staatsanwaltschaft, die von der Schuld der 52-Jährigen überzeugt war und acht Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte, begründet ihre Berufung jetzt unter anderem damit, dass jene Alibi-Zeugin intensiver befragt werden müsste. Auch war die Angeklagte im ersten Prozess mit keinem Wort danach gefragt worden, ob sie zur Tatzeit (als sie auf dem Golfplatz gewesen sei) ihre Wohnung womöglich Besuchern überlassen hatte. Das alles soll demnächst beim Landgericht nachgeholt werden.

(RP)
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