Fleher Brücke in Düsseldorf Guter Lärmschutz erlaubt Tempo 120

Düsseldorf · Das Landesverkehrsministerium hat den Lärm, der auf der Autobahnbrücke entsteht, berechnen lassen und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser keine Beschränkung auf 80 km/h erfordert. Noch offene Raser-Verfahren werden eingestellt.

 Die Tempo-80-Schilder auf der Fleher Brücke werden nun demontiert und durch Tempo-120-Schilder ersetzt.

Die Tempo-80-Schilder auf der Fleher Brücke werden nun demontiert und durch Tempo-120-Schilder ersetzt.

Foto: Andreas Endermann

Der Lärmschutz auf der Fleher Brücke funktioniert zu gut. Flüster-asphalt, geräuscharme Dehnungsfugen und die Lärmschutzwand sorgen dafür, dass der Krach der Brücke nun unterhalb der Grenzwerte bleibt, die für weitere Maßnahmen angesetzt sind. Deshalb wird es dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h mehr geben. Die Bezirksregierung erklärte, sie werde keinen Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts stellen. Darin war Tempo 80 für rechtswidrig erklärt worden. Folglich gilt auf der A46-Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss bald wieder Tempo 120. Parallel zu dieser Entwicklung hat die Brücke einen Konflikt in der Justiz ausgelöst. Die Amtsrichter haben sich darauf verständigt, alle noch offenen Verfahren wegen zu schnellen Fahrens auf der Fleher Brücke einzustellen. Die Staatsanwaltschaft teilt diese Rechtsauffassung nicht.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil Ende Oktober massive Kritik an der Landes- und der Bezirksregierung geübt. Der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann sagte damals, das Gericht sei "nicht nur erstaunt, sondern erschreckt", dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich sei. Die Kritik zielte darauf, dass das Land das Tempolimit auf der Brücke aufrecht erhielt, obwohl es nach Ende der Bauarbeiten dort keinen Grund mehr dafür gab. Das Land hatte 2010 angeordnet, dass während der Arbeiten für den Lärmschutz eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung gelten soll. Außerdem solle die Bezirksregierung prüfen, ob auf der Brücke dauerhaft Tempo 80 möglich ist. Diese Prüfung hat es anscheinend nie gegeben. Weder findet sie sich in den Akten noch haben Land oder Bezirksregierung sie im Gerichtsverfahren angeführt.

Nach dem Urteil hatte das Landesverkehrsministerium eine lärmtechnische Berechnung in Auftrag gegeben. Sie sollte zeigen, ob nach wie vor so viel Krach von der Brücke schallt, dass weiterer Lärmschutz erforderlich ist. Die für Tempo 120 ermittelten Werte liegen aber deutlich unter den Grenzwerten. "Es überwiegen daher die Belange der Straßenverkehrsteilnehmer", teilte die Bezirksregierung mit.

Da eine verbindliche Regelung auf der Brücke fehlte, haben die Richter am Amtsgericht Schwierigkeiten, Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Fleher Brücke zu entscheiden. Grundsätzlich gilt: Wo ein Tempolimit angezeigt wird, muss es beachtet werden - egal, ob Verkehrsschilder dort zu Recht stehen oder nicht. Was in der Theorie als Verkehrsverstoß zu Bußgeld oder auch Strafpunkten führen kann, will das Amtsgericht auf der Fleher Brücke nicht weiter verfolgen. Nach RP-Informationen haben hiesige Verkehrsrichter in einer Dienstbesprechung daraufhin beschlossen, alle früheren Tempoverstöße gegen rund 500 erwischte Raser jetzt ohne jede Sanktion einzustellen. Man sei nicht bereit, rechtswidrige Verwaltungsakte gegen Autofahrer durchzusetzen, hieß es dazu aus Justizkreisen. Die Staatsanwaltschaft reagierte irritiert. "Eine Einstellung solcher Verfahren halten wir - sofern nicht im Einzelfall besondere Gründe vorliegen - nicht für sachgerecht", heißt es in einer Stellungnahme.

Paragraph 47 des Ordnungswidrigkeitengesetzes lässt den beschlossenen Weg zu, sofern Richter die "Ahndung nicht für geboten" halten. Und eben dies ist die Position der für derlei Verkehrsverstöße zuständigen Amtsrichter. Angesprochen auf den Beschluss seiner Richterkollegen, sagte Michael Pohar als Sprecher des Amtsgerichts: "Zu dienstlichen Besprechungen kann ich keine Stellungnahme abgeben. Es ist aber zu betonen, dass die Frage von Einstellungen solcher Verfahren von jedem Richter individuell und in jedem Einzelfall unabhängig getroffen wird." Tatsächlich wird aktuell in jedem Einzelfall ein Prozesstermin angesetzt - und das Verfahren dann erst im Gerichtssaal eingestellt. Denn sonst müssten die Richter jedes Mal auch noch die formelle Zustimmung der Staatsanwaltschaft einholen.

(RP)
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