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Prozess in Düsseldorf Lehrerin muss 237.000 Euro zurückzahlen

Düsseldorf · Nachdem sie sechs Jahre lang zu viel Gehalt kassiert hat, wurde am Montag eine ehemalige Lehrerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Schadenssumme muss sie zurückzahlen.

 Die angeklagte Lehrerin mit ihrem Anwalt an einem der Prozesstage im Düsseldorfer Amtsgericht.

Die angeklagte Lehrerin mit ihrem Anwalt an einem der Prozesstage im Düsseldorfer Amtsgericht.

Foto: wuk

Für anderthalb Jahre sollte eine Lehrerin (65) in Haft, weil sie über knapp sechs Jahre hinweg rund 240.000 Euro Beamtengehalt zu viel erhalten hatte, ohne sich zu melden. Dafür hat am Montag der Staatsanwalt plädiert und der Beamtin ausdrücklich jede Chance auf Bewährung abgesprochen. Das Amtsgericht urteilte aber milder, verhängte gegen die jetzt pensionierte Pädagogin eine Betrugs-Haftstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Nur widerwillig hatte sich die Angeklagte im Prozess bereit erklärt, den kompletten Schaden zurückzuzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Lehrerin hatte angegeben, sie habe ab 2009 zwar in Altersteilzeit deutlich weniger gearbeitet, doch dass ihr monatlich sogar noch deutlich mehr Gehalt überwiesen wurde, als für ihre frühere Vollzeitstelle, habe sie "nicht gemerkt". Ihr Mann führe die Konten, sie habe von dem Gehaltszuwachs nichts gewusst. Dabei ist sie bis zum Schluss geblieben, sah die Hauptschuld für ihre Überbezahlung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV), indirekt auch bei ihrem Gatten. "Wir können Ihnen aber nicht abnehmen, dass Ihnen das entgangen sein kann", hielt der Vorsitzende Richter im Urteil der Angeklagten vor.

Während deren Anwalt von "Schusseligkeit" der Lehrerin sprach und "erheblichem Mitverschulden des Amtes", was eigentlich zum Freispruch für die Beamtin führen müsse, kamen die Richter gegen die 65-Jährige zum Schuldspruch. Als Beamtin habe sie die "Pflicht gehabt, Schaden vom Dienstherrn abzuwenden". Genau das habe sie aber nicht getan, sondern mehr als fünfeinhalb Jahre die überzogenen Gehälter kassiert. Der Rechen-Fehler des Amtes "hätte nicht passieren dürfen, schon gar nicht über einen so langen Zeitraum", so das Gericht. Aber die Angeklagte hätte das frühzeitig merken und melden müssen. Weil sie das unterließ, sei der Schaden nach LBV-Rechnung auf 237.000 Euro angewachsen.

Per Kredit will sie das Geld nun zurückzahlen. Dazu wurde sie im Urteil als Bewährungsauflage verpflichtet. Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, wäre die Angeklagte zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden, hätte dadurch zwangsläufig ihren Beamtenstatus, konkret: ihren Pensionsanspruch verloren. Aber auch nach dem Urteil des Amtsgerichts kann der Dienstherr eine Entfernung der Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis jetzt noch prüfen.

(wuk)
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