Tierhaltung in Düsseldorf Düsseldorfer kauft zweites Mini-Schwein, um Geldbuße zu entgehen
Düsseldorf · Schwein zu haben, kann teuer werden. Einen 28-jährigen Kaufmann sollte es gar 300 Euro Buße wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz kosten, weil er ein einzelnes Mini-Schweinchen in seinem Garten hielt.
Das Tier mit dem Namen "Babe" lebte in dem Garten in Hassels allein - und das ist laut Veterinäramt eine "nicht artgerechte Haltung" für solche Mikroschweinchen.
Bei seinem Protest gegen diese Buße hatte der Kaufmann beim Amtsgericht jetzt aber wieder Schwein. Der Richter verzichtete auf jede Buße, stellte das Verfahren ein. Denn der 28-Jährige versicherte, er sei völlig unvermutet zu der kleinen Sau gekommen, weil eine Freundin das Tierchen bei ihm "zur Pflege" abgegeben hatte, dann umzog - und dann keinen Platz mehr für das Borstentierchen hatte. Da war dem Kaufmann das kleine "Babe" aber längst ans Herz gewachsen - und im Garten durfte das Klein-Schwein in einem eigens abgeteilten Bereich hemmungslos herumsauen.
Alle Auflagen von Ordnungsamt und Veterinäramt hat der Schweine-Besitzer getreulich erfüllt - nur, dass "Babe" nicht allein zuhaus' sein darf, habe er nicht mal geahnt. Als er davon erfuhr, hat er prompt ein zweites Klein-Schwein namens "Pebbles" - und jetzt dürfen beide Schweine-Kumpels sich das Garten-Gehege teilen.
Das honorierte der Richter: "Sie haben alles getan für das Schwein, haben sofort reagiert." Also sei ein Bußgeld nicht mehr nötig.