Rechnung nach 79 Jahren Düsseldorfer wollen nicht für "Hitler-Asphalt" zahlen

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf hat einigen Bürgern eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 in Rechnung gestellt. Die Anwohner wollen die von Reichsmark in Euro umgerechneten Beträge für den "Hitler-Asphalt" aber nicht zahlen und sind vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht will sich am kommenden Donnerstag der Sache annehmen.

 Die Stadt Düsseldorf hat einigen Bürgern eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 in Rechnung gestellt.

Die Stadt Düsseldorf hat einigen Bürgern eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 in Rechnung gestellt.

Foto: dpa, mg fpt

Die Stadt hatte in den Jahren 2009 und 2010 auf der Straße Auf'm Rott unter anderem Gehwege bauen lassen. Im Anschluss zog sie die Anlieger zu sogenannten Erschließungsbeiträgen von rund 10 000 Euro heran. Mit den Bürgersteigen sei die während der NS-Zeit 1937 begonnene Erschließung abgeschlossen. Zusätzlich sollen sie Beiträge für die Erneuerung der alten Fahrbahn zahlen.

Erst vor wenigen Wochen hatte die Stadt Wuppertal vor der gleichen Kammer den Kürzeren gezogen: Für den Ausbau einer Straße in den Jahren 1983/84 durften 2014 keine Erschließungsbeiträge mehr verlangt werden: Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnten nach mehr als 30 Jahren keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden.

Das Gericht ging in diesem Fall allerdings davon aus, dass die Maßnahme im Mai 1984 abgeschlossen war: Die Fahrbahn und die Gehwege waren vollständig ausgebaut, die Straßenbeleuchtung installiert und die Straßenentwässerung gewährleistet.

(lnw)
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