Haftstrafe Düsseldorfs dreisteste Schwarzfahrerin
Düsseldorf · Keine Chance auf Gnade hatte eine 31-Jährige vor Gericht in Düsseldorf. Nachdem sie schon 25 Mal bei Schwarzfahrten mit der Rheinbahn erwischt worden war und deshalb zuletzt sogar ins Gefängnis musste, hatte sie den offenen Vollzug Ende 2013 gleich wieder zur nächsten Bahnfahrt ohne Ticket genutzt.
Sie sei, betonte die Angeklagte schluchzend, damals doch in einer Ausnahmesituation gewesen. Der Vater ihres Lebensgefährten sei im November 2013 gestorben, deshalb habe sie einfach nicht daran gedacht, bei ihrer Fahrt mit der U74 Richtung Hauptbahnhof ein gültiges Ticket zu ziehen. Geld habe sie genug gehabt, um die Fahrt zu bezahlen. Aber in Gedanken sei sie völlig abgelenkt gewesen. Bei einer bisher unbescholtenen Frau hätte das Gericht womöglich Nachsicht walten lassen. Doch im Vorstrafenregister der 31-Jährigen fanden sich bereits acht Urteile wegen Schwarzfahrten, zuletzt hatte sie dafür sogar im Frauengefängnis einrücken müssen.
Doch als ihr gestattet wurde, tagsüber im offenen Vollzug ihre Kinder zu betreuen und sich um einen Job zu kümmern, nur nachts hinter Gitter zurückzukehren, hat sie diese Chance gleich wieder vertan. Jetzt beteuerte sie ihre Angst, dass ihr bei einer weiteren Haftstrafe ihre beiden Kinder weggenommen und in Pflegefamilien untergebracht werden könnten. Doch auch das konnte die Richter nicht umstimmen. Sie machten der 31-Jährigen keinerlei Hoffnung auf eine geringere Strafe oder gar auf eine Bewährung. Unter Tränen zog sie ihren Protest gegen das Hafturteil zurück und verließ weinend den Gerichtssaal.