Düsseldorf Educon: Angeklagte bricht vor Gericht zusammen

Düsseldorf · Ob das Verfahren um die Misshandlung autistischer Kinder fortgesetzt wird, soll nächste Woche entschieden werden.

 Das Haus der Graf-Recke-Stifung mit Educon in Wittlaer.

Das Haus der Graf-Recke-Stifung mit Educon in Wittlaer.

Foto: Esser, Paul

Wenige Minuten vor Beginn des fünften Verhandlungstages im Prozess um Misshandlungen in der Hildener Betreuungseinrichtung Educon für autistische Kinder ist gestern die Hauptangeklagte im Düsseldorfer Landgericht zusammengebrochen. Rettungssanitäter brachten die 43-Jährige sofort als Notfall in die Uni-Klinik: Verdacht auf Schlaganfall. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt.

Sollte sich die Diagnose bestätigen, muss das Gericht entscheiden, ob das Verfahren vorerst nur gegen die vier mitangeklagten Erzieher fortgesetzt oder ganz abgebrochen wird, bis die frühere Wohngruppen-Leiterin wieder verhandlungsfähig ist. Beim nächsten geplanten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag will die Strafkammer darüber entscheiden.

Die Aussagen der 43-Jährigen hatte das Gericht bereits gehört. Sie hatte nach anfänglichem Schweigen ein umfangreiches Geständnis abgelegt und erklärt, sie würde "heute nicht noch einmal so etwas machen", was zwischen 2006 bis 2008 fünf Kindern bei Educon zugestoßen war. Im Jahr 2010 wurde bekannt, was erst jetzt zum Prozess geführt hat. Eine heute ohnehin umstrittene Therapieform soll völlig übertrieben umgesetzt worden sein. Mehr als 200 Stunden Videomaterial dokumentieren die Behandlung: Die autistschen Kinder wurden mit Wasser übergossen, ihre Augen wurden verbunden, in der "Teppichrunde" wurden die Kinder immer und immer wieder mitsamt dem Stuhl, auf dem sie saßen, umgeworfen - stundenlang und bis zur völligen Erschöpfung.

Laut Anklage haben sich die Erzieher und ihre Chefin dabei teils köstlich amüsiert, während die Kinder litten, seien Prospekte gelesen, Kekse gegessen oder private Unterhaltungen geführt worden. Der Mediziner, der die Therapie, auf die sich die Angeklagten beriefen, entwickelt hat, hatte angesichts der im Prozess gesichteten Videos von "Sadismus" gesprochen. Zu den Vorwürfen der Anklage, die auf Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung und Nötigung lautet, haben die Mitangeklagten der 43-Jährigen bislang geschwiegen.

(sg)
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