Düsseldorf Eigentümer will seine Garage oder wenigstens Miete dafür

Düsseldorf · Amtsgericht soll im Streit um 1400 Euro entscheiden.

Pech hat ein 57-jähriger Flugbegleiter bereits seit Jahren mit seiner Garage. Diese gehört formell zwar zu dem Haus, das er 2010 als langjähriger Mieter schließlich gekauft hat. Nur nutzen kann er die Garage nicht, denn sie ist von einer städtischen Wohnungsgesellschaft an seinen Nachbarn vermietet. Daran konnte auch ein Prozess auf Freigabe der Garage beim Landgericht nichts ändern. Seit gestern klagt der 57-Jährige nun erneut, fordert beim Amtsgericht wenigstens eine Mietzahlung von 40 Euro monatlich. Die Richterin deutete in der Verhandlung an, sie könne seine Klage "schon nachvollziehen". Ein Urteil steht aber noch aus.

In Flughafennähe hatte einst eine Genossenschaft reihenweise Siedlungshäuser auf städtischem Grund errichtet. Im Jahr 2010 fiel das Gelände dann zurück an die Stadt, die Gebäude wurden den Bewohnern zum Kauf angeboten. Der 57-Jährige griff zu: Er erwarb das Haus, in dem er wohnte, plus die zugehörige Garage. Aber den Garagenmietvertrag, den die städtische Wohnungsgesellschaft mit seinem Nachbarn geschlossen hatte, konnte der neue Hausbesitzer nicht kippen. Also parkt der Nachbar sein Auto weiterhin auf dem Areal des Nebenhauses. Beim Landgericht, so berichteten der Kläger und sein Anwalt gestern im Prozess, habe eine Zivilkammer zwar "großes Verständnis" für das Ärgernis des 57-Jährigen geäußert, aber auch erklärt: "Ändern können wir das nicht." Zumal auch die Wohnungsgesellschaft den Mietvertrag mit dem Nachbarn bislang nicht gekündigt habe.

Für den nachbarschaftlichen Frieden ist die Auseinandersetzung jedenfalls nicht gut. "Der Nachbar redet mit mir schon kein Wort mehr", berichtete der Kläger gestern am Rande der Verhandlung. Und eigentlich würde er auf das Geld nach eigenem Bekunden auch verzichten und stattdessen lieber seine Garage selbst nutzen. Aber völlig leer ausgehen will der Flugbegleiter eben auch nicht. Er fordert deshalb wenigstens 40 Euro Garagenmiete von der Wohnungsgesellschaft. 560 Euro habe er schon erhalten. Jetzt will er noch den Rest von 1400 Euro für die Monate von Oktober 2010 bis August 2014. Die Richterin will ihre Bewertung schriftlich in einer Einschätzung zusammenfassen und beiden Parteien zuschicken. Gelingt dann kein Vergleich, geht der Prozess weiter.

(RP)
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