Düsseldorf Einarmiger für Attacke auf OSD-Mann verurteilt

Düsseldorf · Mit säuerlicher Miene reagierte ein einarmiger Fiftyfifty-Verkäufer am Donnerstag beim Landgericht auf seine erneute Verurteilung. Trotz seiner Behinderung soll der polizei- und justizbekannte Mann (51) im Herbst 2014 zwei Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Service-Dienstes (OSD) angegriffen, bespuckt und beleidigt haben.

Das Amtsgericht hatte vier Monate Bewährungsstrafe verhängt. Seine Berufung dagegen blieb erfolglos. Trotz Widersprüchen kam auch die zweite Instanz zum Schuldspruch, wandelte seine Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe von 960 Euro um.

Für den Verteidiger lag der Fall genau andersherum: Die Aggression sei an einer Bushaltestelle von zwei stämmigen OSD-Kräften ausgegangen. Der Angeklagte habe sich zwar vor seiner Heimfahrt per Bus noch eine Flasche Bier an einem Kiosk gekauft, es aber sofort ausgeleert, als er das OSD-Duo ankommen sah. Trotzdem bestanden die Ordnungshüter auf einem Platzverweis und hätten den Einarmigen wegen seines Protests durch "vollkommen überzogenes Einschreiten" zu Boden gebracht.

Aussagen der OSD-Mitarbeiter, denen zufolge der Angeklagte der Angreifer war, hielt der Anwalt für unglaubwürdig. So hatte eine OSD-Angestellte erklärt, beim Einsatz sei nicht mal aufgefallen, dass der Angeklagte nur einen Arm hat: "Der war ja flink wie ein Wiesel."

Mit Tritten und Kopfstößen habe er speziell ihren OSD-Kollegen attackiert und leicht verletzt, die Frau beleidigt und bespuckt. Der Angeklagte hatte das bestritten.

Doch die Staatsanwältin befand, man müsse jemanden, der unter Verstoß gegen die Straßenordnung mit Bier an einer Haltestelle erwischt werde, auch "vorbeugend" des Platzes verweisen. Dem ist das Landgericht gefolgt und sprach den 51-Jährigen schuldig.

(wuk)
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