Düsseldorf Einbrecher gab sich als Opfer aus

Düsseldorf · 29-Jähriger wurde vom Mieter erwischt und nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

Mit einer originellen Ausrede - aber doch vergebens - hat ein Einbrecher zu erklären versucht, warum er nachts in der Küche einer Wohnung an der Erkrather Straße ertappt worden war. Der 29-Jährige log dem Wohnungsinhaber damals nämlich vor, er habe gar nichts stehlen wollen, sondern habe sich vor zwei Verfolgern in der fremden Wohnung in Sicherheit gebracht. Nun wurde er vor dem Amtsgericht zu 15 Monaten Haftstrafe verurteilt.

Ein auf Kipp stehendes Küchenfenster hatte der Angeklagte in jener Septembernacht 2017 zum Einstieg in die unbeleuchtete Parterre-Wohnung genutzt, wie er jetzt vor Gericht gestand. Als er drin gerade eine Geldbörse entdeckt hatte, stand plötzlich der Wohnungsinhaber vor ihm. In dieser Situation hatte der Einbrecher offenbar so überzeugend geflunkert, dass der Mieter zwar die Polizei rief: Aber nur deshalb, weil er wirklich glaubte, der Fremde sei von Verfolgern bedroht worden. Während der Mieter mit der Polizei sprach, machte sich der Einbrecher mit dessen Portemonnaie und 215 Euro aus dem Staub.

Weit kam er mit seiner Beute jedoch nicht. Denn schon Minuten später war die Polizei vor Ort, und der 29-Jährige kam in U-Haft. Gestern gab er in seiner Aussage zu, dass er nach einer Drogentherapie einen Rückfall erlitten hatte, in Wuppertal dann keinen Dealer zum Drogenkauf antraf, also nach Düsseldorf gefahren sei. Hier aber sei er von einem anderen Rauschgifthändler um seine letzten 50 Euro geprellt worden. Als er das halboffene Küchenfenster entdeckt habe, sei er eingestiegen. Dass er drin einem Mieter begegnen könnte, "da hab' ich nicht drüber nachgedacht", sagte er. Inzwischen wisse er aber, dass er an seine Therapie anknüpfen und danach rauschgiftfrei leben wolle.

Von einer Bewährungs-Chance für den seit 2002 vielfach auch wegen Einbrüchen vorbestraften Mann konnte gestern keine Rede mehr sein. Das Gericht schickte ihn für 15 Monate zurück in Haft, stellte die Vollstreckung dieser Strafe aber zurück - damit der Angeklagte erst seine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung antreten kann.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort