Wintergame in Düsseldorf Eishockey-Puck trifft Zuschauer am Kopf

Düsseldorf · Durch einen Eishockey-Puck am Kopf getroffen, zog ein Zuschauer aus der Esprit-Arena gegen den Veranstalter des Wintergames 2015 vors Landgericht. Der Familienvater hatte massive Brüche der Stirnhöhle und der Augenhöhle davongetragen.

Zuschauer strömen in die Esprit-Arena
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Foto: DEL Wintergame/City-Press

Rund 7800 Euro fordert der Familienvater von der Veranstaltungsfirma, die damals in der Arena mit über 51.000 Zuschauern zwar einen Europarekord für Eishockeyspiele erzielte, aber das Publikum wegen nicht rechtzeitig hochgezogener Fangnetze angeblich in größte Gefahr gebracht habe. Der Kläger hatte durch den Pucktreffer massive Brüche der Stirnhöhle und der Augenhöhle erlitten. Ein Urteil steht noch aus.

Der Eishockey-Fan aus Zwickau hatte sich Anfang 2015 den Abstecher ins Rheinland etwas kosten lassen: 54 Euro für die Stehplatzkarte, 32 Euro für die Busfahrt plus Verpflegung. Und doch hat er, so steht es nun in seiner Klage, damals weder die Rekordkulisse (51.125 Zuschauer) noch den DEG-Sieg (3:2 gegen die Kölner Haie) erlebt. Denn schon beim Warmschießen, als die Fangnetze hinter einem der Tore noch nicht gespannt waren, sei er mit voller Wucht von einem Puck an der rechten Kopfseite getroffen worden. Das müsse 5000 Euro Schmerzensgeld bringen plus 1200 Euro Verdienstausfall (weil er als "Beanstandungs-Beheber" bei einem Autokonzern nach dem Kopftreffer wochenlang nicht arbeitsfähig war) und weitere 1600 Euro, weil er in seinem privaten Haushalt wochenlang nicht wie gewohnt anpacken konnte, sondern dafür eine auswärtige Kraft beschäftigen musste. Doch die Veranstalter-Firma stört sich nicht nur an der Höhe dieser Forderungen. Man könne, hieß es in der Erwiderung, nicht mal sicher sein, dass der Kläger wirklich vom Puck getroffen wurde - oder ob dessen Kopfverletzungen nicht auch "von einem anderweitigen Vorfall außerhalb der Veranstaltung" stammen könnten. Die Vernehmung eines Gutachters war gestern keine Hilfe.

Er versicherte, dass Zuschauer beim Eishockey von Pucks schon mal getroffen werden können, dass ein Spitzentempo von 160 km/h für einen Puck "eine rekordverdächtige Ausnahme" wäre, dass das Durchschnittstempo bei Schlagschüssen laut Unfall-Rekonstruktion eher bei 103 km/h liege. Doch ob die Verletzungen des Klägers von einem Puck stammen und eine solche Scheibe auf 34 Meter Entfernung noch derartige Brüche anrichten kann, habe er nicht geprüft. Dazu müsse man einen Mediziner befragen. Ende Oktober geht der Prozess weiter.

(wuk)
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