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Düsseldorf Elf Vorstrafen und eine neue Bewährung

Düsseldorf · Drei Tage nach mehreren Ladendiebstählen rund um die Kö musste sich einer der Diebe im beschleunigten Strafverfahren vor dem Amtsgericht verantworten. Am Freitag kam er wieder frei.

 Keine Kaufhaus-Ware: Die Polizei stellte in dem Kleinwagen, den das Diebes-Duo auf der Kö geparkt hatte, Textilien aus mehreren Boutiquen sicher.

Keine Kaufhaus-Ware: Die Polizei stellte in dem Kleinwagen, den das Diebes-Duo auf der Kö geparkt hatte, Textilien aus mehreren Boutiquen sicher.

Foto: David Young

Er wollte unbedingt vermeiden, in Lumpen bei der Hochzeit seines Bruders in Rumänien zu erscheinen. Das nannte ein 29-Jähriger beim Amtsgericht als Motiv dafür, dass er vor drei Tagen mit einem unbekannten Komplizen einen Kleinwagen an der Kö vollgepackt hatte mit frisch gestohlenen Hemden, Hosen, Jeans und Sakkos. Textilien für insgesamt 1684 Euro hatten die Diebe in City-Geschäften kurz zuvor erbeutet.

Noch schneller als ihre Diebestour war am Freitag aber die Richterin im "beschleunigten Verfahren" gegen den 29-Jährigen: Bereits nach 22 Minuten war das Urteil gesprochen. Der Angeklagte durfte mit einer Bewährungsstrafe von vier Monaten wieder gehen, obwohl er schon elf Vorstrafen auf dem Kerbholz hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schon seit März läuft das aktuelle Projekt "besonders beschleunigtes Verfahren" als Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht. Bereits rund hundert Täter wurden in diesem Rahmen nach kurzer Haft schon wenige Tage nach ihrer Tat vor Gericht gestellt und abgeurteilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Beweislage eindeutig ist, das Delikt dafür geeignet ist, eine Haftstrafe von maximal einem Jahr droht und ohne eine Kurzzeit-Inhaftierung die Gefahr besteht, dass sie sich dem Prozess oder der Strafe entziehen.

Das traf auf den 29-jährigen Rumänen sämtlich zu. Zunächst ging die Anklage gegen ihn sogar davon aus, dass er solche Ladendiebstähle gewerbsmäßig begeht, also zur Finanzierung seines Lebensunterhalts. Doch nach seiner Aussage gab es für den massenhaften Textilien-Diebstahl einen eher einmaligen Grund. "Er hatte für die Hochzeit seines Bruders nichts Vernünftiges anzuziehen", trug sein Anwalt vor.

Dass der 29-Jährige viel mehr gestohlen hatte als ein Hemd und einen Anzug, erklärte der Verteidiger so: Der Angeklagte hatte "genug in den Taschen, um die ganze Hochzeitsgesellschaft auszustatten". Sozusagen als Düsseldorf-Mitbringsel für die übrige Familie. Weil seine Klau-Tour allerdings Ladendetektiven aufgefallen war und die Polizei kurz danach den vollgepackten Kleinwagen an, der Kö entdeckt hatte, kam die frisch zusammengetragene Hochzeits-Kollektion prompt wieder zurück in die Warenregale - und der 29-Jährige für drei Tage in Haft.

Das habe ihn "deutlich beeindruckt", versicherte der Anwalt. "Er hat die Haftzeit zum Nachdenken genutzt!" Dabei hatte dieser Ladendieb seit 2010 im Rheinland schon elf Vorstrafen wegen Diebstählen kassiert. Weil nun erstmals eine Freiheitsstrafe fällig war, wurde sie aber zur Bewährung ausgesetzt, der 29-Jährige durfte also direkt nach dem Urteil wieder gehen. Hatte er doch versichert, er wolle nach der Hochzeit "auf jeden Fall" in Rumänien bleiben.

Und er wurde nicht mal gefragt, wer sein unbekannter Mittäter gewesen ist bei seinen Ladendiebstählen rund um die Kö. Ob er am Samstag rechtzeitig zur Hochzeit in Rumänien ankam, ist ebenfalls ungewiss.

(RP)
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