Prozess in Düsseldorf Eltern sollen Kind Aids-Behandlung verweigert haben

Düsseldorf · Das tragische Schicksal eines Kindes ist am Dienstag Thema im Amtsgericht. Ein Elternpaar verschwieg eine HIV-Infektion und verweigerte die Behandlung ihres kranken Kindes. Der Junge, der stattdessen zu einem "Wunderheiler" gebracht wurde, ist nun schwer behindert.

Dem Elternpaar wird vorgeworfen, die HIV-Infektion der Frau bei der Schwangerschaft verschwiegen, die Geburt ihres Sohnes 2010 dadurch gefährdet und noch monatelang alle Aids-Test bei dem Kind verweigert zu haben. So lange, bis der infizierte Junge als Folge der Erkrankung etliche Hirnschäden erlitt und jetzt als Schwerstpflegefall gilt. Die Anklage gegen die Eltern lautet auf Misshandlung dieses Schutzbefohlenen durch "böswillige Vernachlässigung".

Die Eltern (50/37), die aus Westafrika stammen, hatten laut Anklage jede schulmedizinische Versorgung ihres Säuglings blockiert. Als die Aids-Therapie bei dem Kind gerade anschlug, sollen sie sie 2012 eigenmächtig abgebrochen und das Kind stattdessen zu einem "Wunderheiler" gebracht haben. Und das, obwohl ihnen damals schon das Sorgerecht aberkannt und durch Gerichtsbeschluss sogar untersagt worden war, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

Erst sechs Monate später brachten sie den schwer kranken Jungen wieder zurück in eine Fachklinik, als der Besuch beim "Heiler" nicht geholfen hatte. Im Gegenteil: Der "Heiler" sollte dem Kind angeblich Kobra-Gift verabreichen, habe aber nur Zuckerwasser mit Zitronensaft eingesetzt. Die Folgen für das Kind waren laut Anklage verheerend und gelten jetzt als irreparabel. Der Junge erlitt mehrere Lungenentzündungen, spastische Lähmungen und ist als Folge von Hirnschäden seitdem auf intensive Betreuung angewiesen.

Die Staatsanwältin ging bei einem ersten Prozessversuch gegen die Eltern im Sommer davon aus, dass das Kind trotz der HIV-Infektion bei ordnungsgemäßer Fürsorge "wohl ein normales, fast unbeschwertes Leben hätte führen können". Doch durch "kontinuierliches und beharrliches Versagen" der Eltern seien große Behandlungserfolge bei dem Kind nun nahezu ausgeschlossen. Der Junge wird inzwischen in einer Facheinrichtung versorgt, fernab von jedem Einfluss seiner Eltern.

Der erste Prozessversuch gegen das Paar war abgebrochen worden, weil sich die Mutter im Sommer im Ausland aufhielt. Gegen sie wurde daraufhin Haftbefehl erlassen und der Neustart der Verhandlung für den 8. November (9.30 Uhr, Saal E.111) geplant.

(wuk)
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