Düsseldorf Erbe muss 20 Jahre auf Millionen warten

Düsseldorf · Weil er auf fünf Millionen Euro gehofft und teure Verträge abgeschlossen hat, wurde ein 45-Jähriger vom Amtsgericht als Betrüger verurteilt. Sein Großvater verfügte, dass der Enkel frühestens in 20 Jahren einen Erbteil erhält.

 Der Angeklagte ist in 20 Jahren ist wahrscheinlich ein reicher Mann. Im Moment aber hat der 45-Jährige kein Geld.

Der Angeklagte ist in 20 Jahren ist wahrscheinlich ein reicher Mann. Im Moment aber hat der 45-Jährige kein Geld.

Foto: Kannegießer

Das Leben könnte ganz einfach sein für einen gelernten Kaufmann, der gestern beim Amtsgericht angeklagt war. Sein Großvater, so versicherte der 45-Jährige, habe ihn jahrelang als Lieblingsenkel und künftigen Alleinerben eines Vermögens von rund fünf Millionen Euro bezeichnet. Doch statt im Reichtum des inzwischen verstorbenen Großvaters zu schwelgen, muss der Lieblingsenkel weiter mit Sozialzuwendung und Ein-Euro-Jobs auskommen.

Weil er trotzdem (im Vorgriff auf das erhoffte Erbe) eine Krankenversicherung für 1000 Euro monatlich abschloss, wurde er wegen Betruges nun zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt - und muss zudem 100 Sozialstunden ableisten. Sein Opa hatte ihm das ganze Geld nämlich doch nicht vermacht, sondern hatte eine Stiftung eingerichtet. Bis der Enkel daraus monatlich Geld bekommt, muss er aber noch zwanzig Jahre warten.

Der Angeklagte ist seit Jahren arbeitslos, mittellos, musste mehrfach schon die eidesstattliche Versicherung ablegen. Dabei habe er, so beteuerte er gestern vor Gericht, stets darauf hoffen dürfen, durch das Multimillionen-Erbe ganz fix alle materiellen Sorgen loszuwerden. Das habe sein Großvater immer angekündigt. Doch im Vertrauen darauf, bald sehr reich zu sein, hat sich der Lieblings-Enkel reihenweise verzockt. Im März 2010 hat er einen Ausbildungsvertrag zum "Bachelor of Economics" abgeschlossen, doch die dafür fälligen Studiengebühren von 5300 Euro blieb er schuldig. Dafür damals als Betrüger zu drei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, war er wieder auf Ein-Euro-Jobs angewiesen - und musste weiter auf das Millionenerbe des Großvaters warten. Der reiche Vorfahr erfreute sich auch noch bester Gesundheit, als der Angeklagte seinen nächsten Vertrag abschloss, diesmal mit einer Krankenversicherung. Hatte es mit der zusätzlichen Bildung schon nicht geklappt, wollte sich der 45-Jährige wenigstens auf ausgedehnte Reisen ins Ausland vorbereiten, schloss dafür vorsorglich schon mal eine internationale Krankenversicherung ab. Nur konnte er die fälligen Monatsbeiträge von 1000 Euro auch diesmal nicht zahlen, erhielt dafür jetzt die nächste Betrugsanklage.

"Ich weiß, ich habe einen Fehler gemacht, das war voreilig und falsch von mir", gestand er nun kleinlaut. Weil die Versicherung den Vertrag mangels Zahlung aber gleich wieder gekündigt hatte, war letztlich kein Schaden entstanden. Nur deshalb stockte die Richterin die erste Betrugsstrafe von ursprünglich drei jetzt nur auf sechs Monate auf - und ließ den Angeklagten auf Bewährung wieder laufen.

Auf Nachfrage schilderte der 45-Jährige, dass sein Großvater inzwischen zwar gestorben sei, dass er als Lieblingsenkel aber weiter in Armut leben müsse. Denn der Opa habe das ganze Geld kurz vor dem Tod in eine Stiftung überführt, aus der jetzt jedes der verbliebenen Familienmitglieder einen Anteil ausgezahlt bekommt - aber erst ab dem Erreichen des Rentenalters. Für den mittellosen Betrüger bedeutet das, dass er bis zum 65. Lebensjahr warten muss, bevor er aus dem Stiftungs-Kapital ein geregeltes und wohl auch üppiges Monatseinkommen erhält.

(RP)
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