Düsseldorf Ermittlungen gegen den Fahrer der umgekippten U79

Düsseldorf · Nach dem Straßenbahnunfall Ende November am Südpark ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt gegen den Fahrer. Erste Ermittlungen legen nahe, dass er zu schnell unterwegs gewesen sein soll.

Entgleisung der U79: Die Bergungsarbeiten
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Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf Herrenbrück, sagte dem Radiosender Antenne Düsseldorf, es werde wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Wann die Untersuchungen abgeschlossen sind, konnte Herrenbrück noch nicht sagen.

Hintergrund soll ein Gutachten sein, das Experten in den vergangenen Wochen erstellt hatten und das nun der Staatsanwaltschaft vorliegt. Die zerstörte Bahn war nach der Bergung in ein abgeschlossenes Depot der Rheinbahn geschleppt worden, um dort die Unfallursache zu ermitteln. Hierzu hatten nach Angaben des Verkehrsunternehmens nur die Ermittlungsbehörden Zugang.

Der Unfall geschah am 28. November um 10.55 Uhr an der Werstener Straße/Ecke Universitätsstraße. Die Bahn der Linie U79 war entgleist und umgekippt, der zweite Wagen war auf den ersten gekracht. Zehn Menschen wurden bei dem Unfall verletzt, einer von ihnen schwer. Insgesamt hatten sich 29 Fahrgäste in den beiden Wagen befunden. Sie alle erlitten einen Schock und mussten von Notfallseelsorgern betreut werden. Rund 40 Minuten dauerte es, bis der letzte Fahrgast aus der Tram geborgen worden war. Direkt nach dem Unfall war spekuliert worden, dass der Fahrer zu schnell unterwegs gewesen sein könnte.

Besonders ein Video, das ein Passant mit seinem Handy aufgenommen und ins Internet gestellt hatte, sorgte für Gesprächsstoff. Bei der Rheinbahn enthielt man sich zunächst eines Kommentars zu den Spekulationen. Allerdings hatte ein Sprecher gesagt, er könne sich nicht vorstellen, dass so ein schwerer Unfall ohne Einwirkung von außen, also ohne dass ein anderes Fahrzeug beteiligt ist, passieren könnte. Der Fahrer der Bahn war direkt nach dem Unfall nicht vernehmungsfähig. Ihm würden nun im schlimmsten Fall, bei Vorsatz, bis zu zehn Jahre Haft drohen. Auch bei Fahrlässigkeit drohen noch bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

(RP)
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