Landgericht Düsseldorf Erstmals Angeklagter in Rotlicht-Prozess verurteilt

Düsseldorf · Vier Jahre Haft: Das ist das erste Urteil gegen nach mehr als drei Jahren im Prozess wegen des Betrugs von Bordellgästen. Die Angeklagten sollen Bordellgäste um Geld betrogen und mit Drogen gehandelt haben.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Das Urteil gegen den 33-Jährigen erging wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges von drei Bordellgästen in Etablissements an der Rethelstraße und einem Erotik-Hotel in Bahnhofsnähe sowie versuchter Erpressung eines Gastes und 32-fachen Kokain-Handels.

Von ursprünglich neun Angeklagten, die hier wegen Serienbetruges an Bordellgästen vor Gericht standen, sind damit jetzt nur noch zwei übrig, darunter Ex-Bordell-Chef Tomas M. (51) und einer seiner Helfer (34).

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel
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Foto: dpa, Daniel Naupold

Seit Prozessbeginn im Sommer 2013 hat das Landgericht eine Bardame freigesprochen, fünf Verfahren gegen weitere Gesellschafter, Hausmeister, Servicekräfte oder Prostituierte wurden abgetrennt und sollen demnächst gesondert verhandelt werden.

Doch mit dem gestrigen Urteil kam das Gericht erstmals zu einem Schuldspruch. Der 33-Jährige hatte nach einer Absprache mit Staatsanwaltschaft und Landgericht in einem Teilgeständnis bestätigt, dass er drei betrunkenen Bordellgästen zu Unrecht sexuelle Leistungen in Rechnung gestellt und etlichen Besuchern auf deren Verlangen auch Kokain geliefert hatte.

Die Kammer ging aber beim Drogenhandel von 32 minder schweren Fällen aus, da die Abnehmer "keine Erstkonsumenten" gewesen seien, zudem nach der Droge verlangt hätten. Die Richter befanden jedoch auch, dass der 33-Jährige nicht im Alleingang solche Methoden angewandt habe, sondern dass sich alle Beschäftigten in jenen Bordellbetrieben "dazu verabredet" hätten, solvente Freier durch Alkohol oder Drogen außer Gefecht zu setzen und dann deren Kreditkarten bis ans Limit zu belasten.

Einen Nachweis für den Einsatz von K.-o.-Tropfen sah die Kammer dagegen nicht. Der Prozess gegen die beiden jetzt noch verbliebenen Angeklagten geht demnächst weiter.

(wuk)
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