Der OB darf das PDS-Ratsmitglied nicht als "verrückten Kommunisten" bezeichne Erwin unterliegt im Streit gegen Laubenburg

Düsseldorf (dto). Oberbürgermeister Joachim Erwin hat im Rechtsstreit mit dem PDS-Ratsmitglied Frank Laubenburg den Kürzeren gezogen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch seine Entscheidung vom Mai dieses Jahres. Es hatte die Äußerung Erwins auf einer Pressekonferenz, Laubenburg sei ein "verrückter Kommunist", als ehrverletzend beurteilt und eine einstweilige Anordnung erlassen. Dagegen hatte wiederum Erwin vorgehen wollen. Die Kosten des Verfahrens muss der Oberbürgermeister tragen. Sollte er seine Äußerung wiederholen, droht ihm eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

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Foto: rpo

Eine Entschuldigung, wie sie das Gericht vor zwei Wochen vorschlug, hatte Erwin abgelehnt. "Als demokratischer Sozialist hoffe ich natürlich weiterhin auf die Einsichtsfähigkeit des Herrn Erwin", kommentierte Laubenburg die Entscheidung. Sollte Erwin beim derzeitigen Stand der Dinge seine Äußerung wiederholen, droht ihm eine Strafe von bis zu 250.000 Euro, so ein Gerichtssprecher.

Der Oberbürgermeister kündigte an, in Berufung gegen das aktuelle Urteil zu gehen. "Es ist schon verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können", ließ der OB mitteilen. Diese Äußerung rief am Mittwoch das NRW- Justizministerium auf den Plan. Dabei handle es sich um eine "empörende Beleidigung" der Richterschaft, sagte Justizsprecher Dieter Wendorff. "Das ist eine Entgleisung, die sich auch dieser Oberbürgermeister nicht erlauben darf." Die Unabhängigkeit der Richterschaft stehe nicht zur Disposition.

Zur Begründung ihres Urteils hat die 12. Zivilkammer am Mittwoch ausgeführt, Erwins Äußerung stelle eine Meinungsäußerung dar, welche die Grenze zur Schmähkritik überschritten habe. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Laubenburg habe Vorrang vor dem Recht auf Erwins freie Meinungsäußerung.

Mit der auf der Pressekonferenz der "Messe Düsseldorf" gefallenen und in einer Zeitung wörtlich wiedergegebenen Äußerung habe Erwin zum Ausdruck gebracht, dass sich der Antragsteller durch sein Verhalten auffallend von anderen Personen unterscheide. Durch seine Wortwahl hätte Erwin den PDS-Mann Laubenburg in ein besonderes Licht gestellt. Durch diese Äußerung werde der Eindruck erweckt, Laubenburg sei weder rationalen Entscheidungen zugänglich, noch in der Lage, diese selbstständig zu treffen.

Da die Äußerung zusätzlich ohne einen erkennbaren Zusammenhang zu der politischen Auseinandersetzung im Düsseldorfer Stadtrat erfolgt sei, sieht das Gericht Erwins Äußerung jenseits sachlicher Kritik. Vielmehr sei die Person Laubenburgs herabgesetzt worden.

(AZ 12 O 248/03)

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