Urteil des Landgerichts Esprit muss Arena-Sponsor bleiben

Düsseldorf · Die Klage des Modeherstellers Esprit gegen die Stadt Düsseldorf ist abgewiesen. Esprit muss demnach Sponsor der Multifunktionsarena bleiben. Das Landgericht fällte die Entscheidung am Freitagmorgen. Der Modehersteller kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

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Foto: dpa, dna htf

Das Düsseldorfer Stadion wird bis 2019 die "Esprit Arena" bleiben. Der Vertrag mit dem Modehersteller ist laut eines Urteils des Düsseldorfer Landgerichts gültig und besteht bis noch bis 2019. Jährlich muss Esprit ein Grundentgelt von 900.000 Euro zahlen. Für Esprit bedeutet das Urteil auch: die Zahlung der Gelder für 2013, die bislang noch aussteht, muss von dem Modehersteller geleistet werden.

Esprit hatte den Namensgebungsvertrag über die "Esprit Arena" in Düsseldorf gekündigt und dies auf ein vermeintliches vertragliches Sonderkündigungsrecht sowie auf angebliche weitere wichtige Gründe gestützt. Unter anderem fühlte man sich beim Eurovision Song Contest (ESC), bei dem das Esprit-Logo von der Halle verschwand, nicht fair und vertragskonform behandelt. Hierzu sagte der Richter am Freitag: Der Modekonzern habe nicht rechtzeitig reagiert.

Zudem soll die Stadt — so war aus Esprit-Kreisen zu hören — dem früheren Ausstieg der Ratinger Firma zugestimmt haben.Esprit hatte sich auf Gespräche mit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) berufen. Der sei aber nicht vertretungsberechtigt gewesen, befand das Gericht. Beides wird von der Stadtspitze völlig anders gesehen.

Ob der Modehersteller gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts in Berufung gehen will, steht noch nicht fest.

Esprit ist seit 2009 Namensgeber der Multifunktionsarena mit mehr als 50.000 Sitzplätzen. Der Modekonzern, der zwischenzeitlich in die roten Zahlen geraten war, hatte zum 30. April 2013 den Vertrag gekündigt und die Zahlung von jährlich 900.000 Euro eingestellt. Inzwischen ist das Unternehmen wieder in der Gewinnzone.

(ape )
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