Prozess in Düsseldorf Ex-Bodyguard von Verona Pooth wird wohl nicht als Mörder verurteilt

Düsseldorf · Für die Tötung seiner Ehefrau (49), die er mit Beruhigungsmitteln erst betäubt hatte, muss ein früherer Bodyguard (39) von Verona Pooth jetzt wohl nicht mit einer Verurteilung als Mörder rechnen. Das gab das Landgericht am Donnerstag in einem ersten Zwischenfazit des Prozesses bekannt.

 Der Mann hatte gestanden, seiner Frau in der Ehewohnung heimlich Beruhigungsmittel verabreicht zu haben, weil er ihre Kritik an seinem Alkohol- und Drogenkonsum nicht mehr ertragen habe.

Der Mann hatte gestanden, seiner Frau in der Ehewohnung heimlich Beruhigungsmittel verabreicht zu haben, weil er ihre Kritik an seinem Alkohol- und Drogenkonsum nicht mehr ertragen habe.

Foto: dpa, mku tmk

Demnach müsse der Angeklagte mit einem Schuldspruch wegen Totschlags und einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren rechnen. Der Version des Staatsanwalts, der von Heimtücke und Mord ausging, erteilten die Richter damit eine Absage. In zwei Wochen geht der Prozess weiter.

Der Mann hatte gestanden, seiner Frau an einem Augustsonntag 2015 in der Ehewohnung an der Rüdigerstraße heimlich Beruhigungsmittel verabreicht zu haben, weil er ihre Kritik an seinem Alkohol- und Drogenkonsum nicht mehr ertragen habe. Als die Frau kurz wieder wach wurde, sei der Streit weiter gegangen, sie habe ihn sogar geohrfeigt. Am Abend, nachdem sie erneut erwacht sei, habe es wieder Streit gegeben - und er habe sie dann spontan mit einem Kampfsportgriff bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ihr Kabelbinder um den Hals gezogen und sie erwürgt. Die Leiche hat er hinterher in die Badewanne gebracht, mit zehn Messerstichen traktiert und ihr acht Finger mit einer Rosenschere abgeschnitten. Vor Gericht gab er an, er sei im Alkohol- und Drogenrausch gewesen, könne sich an Verstümmelungen der Leiche nicht erinnern. Das glauben die Richter nicht.

Einen klaren Hinweis dafür, dass die Tötung der Ehefrau "ein von langer Hand geplantes Geschehen war", sehen sie jedoch nicht. Der Angeklagte sei zwar schuldfähig gewesen, was die "recht komplexen Tatvorgänge" erkennen ließen. Aber der Streit habe sich bis zum Tod der Frau in einer "affektiv aufgeladenen Situation und gestaffelt" zugetragen, die Richter sprachen von einem "phasenweise sich steigernden Ablauf", was gerade gegen eine kaltblütig geplante Ermordung der Frau spreche. Ein Gutachter hatte zuvor erklärt, der Angeklagte sei zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen und habe die Tat nicht spontan verübt. Ende März wird weiter verhandelt.

(wuk)
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