Düsseldorf Ex-Partnerin mit Rad gerammt - Bewährung

Düsseldorf · Das Schöffengericht verurteilte einen 41-Jährigen nach einer Attacke in Oberbilk.

Zwei weitere Zeugen erhärteten gestern den Verdacht, dass ein 41 Jahre alter Mann keineswegs aus Versehen seine Ex-Partnerin mit dem Rad umgefahren hat - am Ende verurteilte das Schöffengericht den Mann wegen der Attacke am Silvestertag zu einem Jahr auf Bewährung. Außerdem sollte sein Führerschein eingezogen werden, der Mann verfügt allerdings über keine Fahrerlaubnis. Noch im Gerichtssaal akzeptierte der Verurteilte das Urteil, das damit rechtskräftig ist.

Als unstrittig galt, dass der Angeklagte zur Mittagszeit auf der Schimmelpfennigstraße in Oberbilk mit der Frau zusammengestoßen war. Das Gericht hielt seine Erklärung aber für wenig glaubhaft. Er behauptete, die Frau, mit der er bis vier Wochen vor der Tat liiert gewesen war, sei plötzlich auf die Fahrbahn gelaufen. Wegen des Konsums einer Flasche Weinbrand habe er schlechte Reaktionen gehabt und nicht mehr ausweichen können.

Zwei Zeuginnen zeichneten allerdings ein ganz anderes Bild des Vorfalls. Sie konnten zwar nicht sicher sagen, ob der Mann die Frau umgefahren hatte. Sie hatten aber in Erinnerung, wie er sie vom Fahrrad aus getreten oder geschubst hatte. Zudem sei er noch mal zurückgekehrt, nachdem die Frau schon auf dem Boden lag - und habe sie beschimpft und angespuckt. Das deckte sich im Großen und Ganzen mit den Angaben eines weiteren Zeugen. Wenig glaubwürdig erschien aus Sicht der ortskundigen Zeugen auch die Behauptung des Angeklagten, die Frau sei überraschend vor das Rad gelaufen - die Stelle ist gut einsehbar.

Angesichts dieser Umstände sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte. Das Gericht hielt ihm eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit wegen des Alkohols zugute. Für ihn sprach auch, dass er schon einmal eine Bewährung tadellos überstanden hat - und dass die Beziehung zu der Frau nicht mehr besteht. Wenn er sich in den kommenden drei Jahren nichts zu schulden kommen lässt, muss er die Haft nicht antreten. Der arbeitslose Mann muss zudem 500 Euro an Schmerzensgeld zahlen.

(arl)
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